Nichtoffener städtebaulicher Ideenwettbewerb mit Realisierungsteil "Östliche Flächen des Bahnbogens Leutzsch" in Leipzig

15Tage

Teilnahmefrist18.06.2024 14:00 Uhr

Ausgeschriebene Leistung

Die Stadt Leipzig beabsichtigt, in den nächsten Jahren im „Bahnbogen Leutzsch“ Brachflächen in einer Größenordnung von insgesamt ca. 30,6 ha zu revitalisieren sowie nicht betriebsnotwendige Bahnbetriebsflächen neuen Nutzungen zuzuführen, die durch Wohnen, Arbeiten und Bildung bestimmt sind. Der Erwerb von Bahn- bzw. Gewerbeliegenschaften durch Dritte führt im Plangebiet zu einem erhöhten Entwicklungs- und Investitionsdruck und zu konkurrierenden Nutzungskonzepten. ; In Aufstellung befindet sich der B-Plan Nr. 452 „Bahnbogen Leutzsch“, dessen Plangebiet drei Teilbereiche umfasst. Vorliegendes Wettbewerbsverfahren befasst sich mit dem Teilbereich 1 – den östlichen Flächen des Bahnbogens Leutzsch.; Gegenstand des Wettbewerbsverfahrens ist die konzeptionelle Lösung einer städtebaulichen Aufgabe – die Überplanung des genannten Bereichs der östlichen Flächen des Bahnbogens Leutzsch mit einer Größe von etwa 8,1 Hektar unter Berücksichtigung baulich-räumlicher, infrastruktureller, freiraumplanerischer und ökologischer Aspekte. Betrachtungs- und Wettbewerbsgebiet umfassen sowohl private als auch öffentliche Grundstücksflächen.; Das Verfahren wird als nichtoffener städtebaulicher Ideenwettbewerb mit Realisierungsteil für Stadtplaner/-innen und Architekt/-innen nach RPW 2013 durchgeführt und ist bei der Architektenkammer Sachsen unter der Nummer 04/2024 vom 17.05.2024 registriert. Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt durch ein vorgeschaltetes Bewerbungsverfahren. Die Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt/-innen ist zwingend erforderlich. Die Landschaftsarchitekt/-innen müssen erst nach der Auswahl der Stadtplaner/ innen bzw. Architekt/ innen benannt werden, d. h. nach deren Zulassung zum Wettbewerbsverfahren. ; Im vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb werden nach vorab festgelegten Kriterien 12 Teilnehmende ausgewählt. Das Wettbewerbsverfahren ist anonym. Die Wettbewerbssprache ist deutsch. Termine: Rückfragen zum Bewerbungsverfahren: bis 13.06.2024; Bewerbungsschluss (Eingang der Teilnahmeanträge): 18.06.2024, Auswahl der Teilnehmenden: bis 28.06.2024; Beginn der Bearbeitung: 15.07.2024; Eingangsschluss für schriftliche Rückfragen zum Wettbewerb: 02.08.2024; Rückfragenkolloquium: 07.08.2024; Abgabe der Wettbewerbspläne: 30.09.2024; Abgabe der Modelle: 07.10.2024, Preisgericht: 28.10.2024.; Jede und jeder Teilnehmende darf nur einen Entwurf einreichen. Varianten sind nicht zulässig. Leistungen, die in Art und Umfang über die geforderten Leistungen hinausgehen, werden von der Beurteilung ausgeschlossen. Die Leistungen werden in der Auslobung beschrieben.; Mitglieder der Jury: Fachpreisrichter/innen: Prof. Katja Benfer, Landschaftsarchitektin, Berlin; Thomas Dienberg, Bürgermeister und Beigeordneter für Stadtentwicklung und Bau der Stadt Leipzig; Prof. Ronald Scherzer-Heidenberger, Architekt und Stadtplaner, Leipzig; Prof. Karin Schmid, Architektin und Stadtplanerin, München; Ines Senftleben, Freie Architektin für Stadtplanung, Leipzig; Sachpreisrichter/-innen: Tim Atkins, Stadtbezirksbeirat Alt-West, Leipzig; Maik Disch, MK Märkte GmbH Walldorf ; Martin Engelmann, Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH; Stephan Praus, LEWO Vierte Südprojekt AG & Co. KG Leipzig.; Die Ausloberin stellt für Preise sowie Bearbeitungshonorare einen Betrag von insgesamt 75.000 Euro brutto zur Verfügung. Die Verteilung ist wie nachfolgend dargestellt vorgesehen. Das Preisgericht kann einstimmig unter Beibehaltung der Gesamtsumme eine andere Verteilung der Preisgelder beschließen. Darüber hinaus erfolgt keine weitere Kostenerstattung.; Bearbeitungshonorar; 12 Teilnehmer zu je 2.500 Euro brutto ; Preisgelder 45.000 € brutto; • 1. Preis 22.500 € brutto ; • 2. Preis 13.500 € brutto ; • 3. Preis 9.000 € brutto ; Das im Rahmen des Wettbewerbs ausgearbeitete Konzept soll die Grundlage der weiteren Entscheidungsfindung und ggf. weiterer Verfahren bilden und somit weiterentwickelt werden. Die Weiterentwicklung der Wettbewerbsaufgabe (Überarbeitung und Qualifizierung) wird im Rahmen der unterschwelligen Vergabe einem der Preisträger/-innen übertragen. Es handelt sich dabei um Besondere Leistungen zur Flächenplanung als Grundlage des Vorentwurfs zum Bebauungsplan. Die Verhandlungsphase folgt dem Wettbewerb zum gegebenen Zeitpunkt.; Orte der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Östliche Flächen des Bahnbogens Leutzsch; Postleitzahl: 04179; Ort: Leipzig; Land: Deutschland

Vergabeart

Freihändige Vergabe nach VOL/A (National)

Auftrag­geber

Stadt Leipzig, Stadtplanungsamt

Vergabe­nummer (des Auftraggebers)

WB_01/2024

Vergabe-ID (bei evergabe.de)

2958225
15Tage

Teilnahmefrist18.06.2024 14:00 Uhr

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Ausführungsort (1)

  • 04179 Leipzig

Zeitraum der Leistungserbringung

Status meiner Bearbeitung

a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Name des Auftraggebers: Stadt Leipzig, Stadtplanungsamt; Bereich/Abteilung: Planungsabteilung Süd/West; Straße, Hausnummer: Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6; Postleitzahl: 04109; Ort: Leipzig; Land: Deutschland; E-Mail: nicole.ruehl@leipzig.de; Telefonnummer: +49 3411234858; Internetadresse: www.leipzig.de; Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o.; Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: Name des Auftraggebers: KARO* architekten; Straße, Hausnummer: Pfaffendorfer Straße 26b; Postleitzahl: 04105; Ort: Leipzig; Land: Deutschland; E-Mail: wb-leipzig-bb-leutzsch@karo-architekten.de; Telefonnummer: +49 3415641501
b) Vergabeart: Freihändige Vergabe mit Teilnahmewettbewerb
c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden; Anschrift, an die die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: www.evergabe.de
d) Art und Umfang der Leistung: Die Stadt Leipzig beabsichtigt, in den nächsten Jahren im „Bahnbogen Leutzsch“ Brachflächen in einer Größenordnung von insgesamt ca. 30,6 ha zu revitalisieren sowie nicht betriebsnotwendige Bahnbetriebsflächen neuen Nutzungen zuzuführen, die durch Wohnen, Arbeiten und Bildung bestimmt sind. Der Erwerb von Bahn- bzw. Gewerbeliegenschaften durch Dritte führt im Plangebiet zu einem erhöhten Entwicklungs- und Investitionsdruck und zu konkurrierenden Nutzungskonzepten.
In Aufstellung befindet sich der B-Plan Nr. 452 „Bahnbogen Leutzsch“, dessen Plangebiet drei Teilbereiche umfasst. Vorliegendes Wettbewerbsverfahren befasst sich mit dem Teilbereich 1 – den östlichen Flächen des Bahnbogens Leutzsch.

Gegenstand des Wettbewerbsverfahrens ist die konzeptionelle Lösung einer städtebaulichen Aufgabe – die Überplanung des genannten Bereichs der östlichen Flächen des Bahnbogens Leutzsch mit einer Größe von etwa 8,1 Hektar unter Berücksichtigung baulich-räumlicher, infrastruktureller, freiraumplanerischer und ökologischer Aspekte. Betrachtungs- und Wettbewerbsgebiet umfassen sowohl private als auch öffentliche Grundstücksflächen.

Das Verfahren wird als nichtoffener städtebaulicher Ideenwettbewerb mit Realisierungsteil für Stadtplaner/-innen und Architekt/-innen nach RPW 2013 durchgeführt und ist bei der Architektenkammer Sachsen unter der Nummer 04/2024 vom 17.05.2024 registriert. Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt durch ein vorgeschaltetes Bewerbungsverfahren. Die Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt/-innen ist zwingend erforderlich. Die Landschaftsarchitekt/-innen müssen erst nach der Auswahl der Stadtplaner/ innen bzw. Architekt/ innen benannt werden, d. h. nach deren Zulassung zum Wettbewerbsverfahren.

Im vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb werden nach vorab festgelegten Kriterien 12 Teilnehmende ausgewählt. Das Wettbewerbsverfahren ist anonym. Die Wettbewerbssprache ist deutsch. Termine: Rückfragen zum Bewerbungsverfahren: bis 13.06.2024; Bewerbungsschluss (Eingang der Teilnahmeanträge): 18.06.2024, Auswahl der Teilnehmenden: bis 28.06.2024; Beginn der Bearbeitung: 15.07.2024; Eingangsschluss für schriftliche Rückfragen zum Wettbewerb: 02.08.2024; Rückfragenkolloquium: 07.08.2024; Abgabe der Wettbewerbspläne: 30.09.2024; Abgabe der Modelle: 07.10.2024, Preisgericht: 28.10.2024.

Jede und jeder Teilnehmende darf nur einen Entwurf einreichen. Varianten sind nicht zulässig. Leistungen, die in Art und Umfang über die geforderten Leistungen hinausgehen, werden von der Beurteilung ausgeschlossen. Die Leistungen werden in der Auslobung beschrieben.

Mitglieder der Jury: Fachpreisrichter/innen: Prof. Katja Benfer, Landschaftsarchitektin, Berlin; Thomas Dienberg, Bürgermeister und Beigeordneter für Stadtentwicklung und Bau der Stadt Leipzig; Prof. Ronald Scherzer-Heidenberger, Architekt und Stadtplaner, Leipzig; Prof. Karin Schmid, Architektin und Stadtplanerin, München; Ines Senftleben, Freie Architektin für Stadtplanung, Leipzig; Sachpreisrichter/-innen: Tim Atkins, Stadtbezirksbeirat Alt-West, Leipzig; Maik Disch, MK Märkte GmbH Walldorf ; Martin Engelmann, Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH; Stephan Praus, LEWO Vierte Südprojekt AG & Co. KG Leipzig.

Die Ausloberin stellt für Preise sowie Bearbeitungshonorare einen Betrag von insgesamt 75.000 Euro brutto zur Verfügung. Die Verteilung ist wie nachfolgend dargestellt vorgesehen. Das Preisgericht kann einstimmig unter Beibehaltung der Gesamtsumme eine andere Verteilung der Preisgelder beschließen. Darüber hinaus erfolgt keine weitere Kostenerstattung.

Bearbeitungshonorar
12 Teilnehmer zu je 2.500 Euro brutto
Preisgelder 45.000 € brutto
• 1. Preis 22.500 € brutto
• 2. Preis 13.500 € brutto
• 3. Preis 9.000 € brutto

Das im Rahmen des Wettbewerbs ausgearbeitete Konzept soll die Grundlage der weiteren Entscheidungsfindung und ggf. weiterer Verfahren bilden und somit weiterentwickelt werden. Die Weiterentwicklung der Wettbewerbsaufgabe (Überarbeitung und Qualifizierung) wird im Rahmen der unterschwelligen Vergabe einem der Preisträger/-innen übertragen. Es handelt sich dabei um Besondere Leistungen zur Flächenplanung als Grundlage des Vorentwurfs zum Bebauungsplan. Die Verhandlungsphase folgt dem Wettbewerb zum gegebenen Zeitpunkt.; Orte der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Östliche Flächen des Bahnbogens Leutzsch; Postleitzahl: 04179; Ort: Leipzig; Land: Deutschland
e) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe
f) Nebenangebote sind nicht zugelassen
g) Ausführungsfrist: Beginn: nicht angegeben; Ende: nicht angegeben; Die Verhandlungsphase folgt dem Wettbewerb zum gegebenen Zeitpunkt.
h) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt.
i) Teilnahmefrist: 18.06.2024, 14:00 Uhr
j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben
k) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: nicht angegeben
l) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen: Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner/ in oder Architekt/ in berechtigt sind. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein entsprechendes Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU (EU-Berufsqualifikationsrichtlinie) entspricht.
Die Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt/-innen ist zwingend erforderlich. Entsprechend teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/-in berechtigt sind. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein entsprechendes Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU (EU-Berufsqualifikationsrichtlinie) entspricht. Die Landschaftsarchitekt/-innen sind erst nach der Auswahl der Stadtplaner/-innen bzw. Architekt/-innen zu benennen, d. h. nach deren Zulassung zum Wettbewerbsverfahren.

Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Juristische Personen haben eine bevollmächtigte Vertretungsperson zu benennen, die für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Die bevollmächtigte Vertretungsperson sowie die verantwortlichen Verfasser/-innen der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen an natürliche Personen erfüllen.

Bewerber/-innengemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden. Eine Ausnahme bilden die Referenzen, die lediglich insgesamt nachgewiesen werden müssen. Bewerber/-innengemeinschaften müssen in der Verfasser/-innenerklärung eine bevollmächtigte Vertretungsperson benennen.

Die ausgewählten Teilnehmenden dürfen – mit Ausnahme der Landschaftsarchitekt/-innen – keine weiteren Entwurfsverfasser/-innen oder freie Mitarbeitende beteiligen bzw. das Planungsteam verändern. Mitarbeitende und beratende Personen ohne eigene Teilnahmeberechtigung sind davon ausgenommen.

Die Teilnahmevoraussetzungen müssen am Tag der Auslobung erfüllt sein. Wer am Tag der Auslobung bei einem Teilnehmenden angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeitender an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Jeder Teilnehmende ist verpflichtet, seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. In der Verfasser/-innenerklärung sind alle am Wettbewerb beteiligten Mitarbeitenden mit Vor- und Zuname zu benennen.

Ausgeschlossen von der Teilnahme am Wettbewerb sind Personen, die infolge ihrer Beteiligung an der Auslobung oder Durchführung des Wettbewerbs bevorzugt sein oder Einfluss auf die Entscheidung des Preisgerichts nehmen können. Das Gleiche gilt für Personen, die sich durch Angehörige oder ihnen wirtschaftlich verbundene Personen einen entsprechenden Vorteil oder Einfluss verschaffen können.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Jedes Büro darf sich nur mit einem Entwurf am Wettbewerb beteiligen.

Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt aus den eingegangenen Bewerbungen des vorgeschalteten Bewerbungsverfahrens. Im Rahmen dessen wird die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Erfahrung der Bewerber/-innen, insbesondere die Kompetenz in Bezug auf die vorliegende Wettbewerbsaufgabe geprüft. Dazu werden eindeutige und nicht diskriminierende Kriterien festgelegt.

Bewerbung:
 Sie besteht aus dem Teilnahmeantrag und den darin verzeichneten Anlagen. Das Teilnahmeantragsformular ist als Teil der Wettbewerbsunterlagen zwingend zu verwenden und online über https://www.evergabe.de abrufbar. Es ist vollständig auszufüllen. Geforderte Nachweise/ Erklärungen sind beizufügen. Die Ausloberin behält sich vor, fehlende, unvollständige oder widersprüchliche Unterlagen nachzufordern.
 Der Teilnahmeantrag ist rechtsverbindlich zu unterschreiben. Alle Angaben im Antrag und Eigenerklärungen sind rechtsverbindliche Erklärungen der Bewerber/-innen. Formlose Bewerbungen und nicht rechtskräftig unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge führen zum Ausschluss der Bewerbung.

Die Gesamtgröße der Bewerbung darf 10 MB nicht überschreiten. Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen werden keine Kosten erstattet. Unaufgefordert eingereichte Unterlagen bleiben unberücksichtigt. Bewerber/-innengemeinschaften sind zugelassen. Mehrfachbeteiligungen sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung der Bewerber/-innen bzw. sämtlicher betroffener Mitglieder von Bewerber/-innengemeinschaften. Als Mehrfachbewerbung gilt auch die Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Nachweise sind für jedes Mitglied einer Bewerber/-innengemeinschaft zu erbringen – mit Ausnahme der Referenzen.
Rückfragen zum Bewerbungsverfahren: bis 13.06.2024. Eingehende Rückfragen werden gesammelt und die Beantwortung in anonymisierter Form über die Plattform https://www.evergabe.de zur Verfügung gestellt.

Ausschlusskriterien
• Fristgerechter Eingang der Bewerbung

• Nichtvorliegen einer Mehrfachbewerbung
• Vollständig ausgefüllter Teilnahmeantrag inkl. der erforderlichen Nachweise

• Nur bei juristischen Personen: Nachweis der Unterschriftsberechtigung
• Eigenerklärung zu rechtlichen und wirtschaftlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen nach § 46 (2) VgV
• Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe nach § 123 GWB
• Eigenerklärung zum Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB (vgl. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/) Sofern ein Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt, ist als Anlage eine gesonderte Erklärung in Textform abzugeben, die alle erforderlichen Angaben zum Sachverhalt und zu einer evtl. Selbstreinigung nach § 125 GWB enthält.

Eignungskriterien

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
• Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung 

Es genügt der Nachweis, dass im Auftragsfall eine auftragsbezogene Versicherung abgeschlossen werden kann und wird. Bewertungskriterium: Mindestanforderung

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 45 Abs. 3 VgV)
• Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation der Stadtplaner/-innen bzw. Architekt/-innen, die als Projektverantwortliche agieren werden (z. B. Eintragung in ein Kammerregister); bei juristischen Personen die berufliche Qualifikation der bevollmächtigten Vertretungsperson und des/der Projektverantwortlichen. Bewertungskriterium: Mindestanforderung
• Angabe zu einer ggf. vorgesehenen Bewerber/-innengemeinschaft  
• Nachweis von genau zwei Referenzen aus den vergangenen zehn Jahren, die in ihrer Komplexität mit der Wettbewerbsaufgabe vergleichbar sind. 
Bewerber/-innengemeinschaften müssen die geforderten Referenzen nur einmal vorlegen.
Pro Referenz max. zwei Blatt DIN A4 in Text und Bild inkl. kurzer Beschreibung des Projektes (Auftraggeber, Aufgabe, Aufgabenkomplexität mittlere Anforderungen nach Merkblatt 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg (MB 51 AKBW) bzw. Honorarzone II, Leistungszeitraum, Umgang mit baulichem und/oder freiräumlichem Bestand).

Nachgewiesen werden sollen pro Referenz jeweils entweder
o Abschluss einer städtebaulichen Planung mit ähnlicher Komplexität und Aufgabenstellung (auch: eigenständige Abwicklung eines solchen Projekts als verantwortliche Projektleitung in einem anderen Büro)
(Flächenplanung mind. mittlere Anforderungen nach MB 51 AKBW mit Einbeziehung von baulichem und/oder freiräumlichem Bestand 5 Pkt.; Flächenplanung mind. mittlere Anforderungen nach MB 51 AKBW ohne Einbeziehung von baulichem und/oder freiräumlichem Bestand 4 Pkt.; sonstige Flächenplanung 3 Pkt.) oder
o Erfolgreiche Teilnahme bei einem städtebaulich-freiräumlichen Wettbewerb (auch: bei einem architektonischem Wettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil, auch: nachgewiesene Mitarbeit bei einem solchen Wettbewerb in einem anderen Büro oder Teilnahme an einem studentischen Wettbewerb)
(Wettbewerbsprojekt mit Platzierung/Anerkennung 5 Pkt.; Wettbewerbsprojekt mit Teilnahme 3 Pkt.) oder
o 
Auszeichnung eines städtebaulichen Projekts mit einem von Städten, Stiftungen, Kulturinstitutionen oder Verbänden ausgelobten Preis
(Städtebauliches Projekt mit Auszeichnung 5 Pkt.)

Bewertungskriterien: Vorlage der geforderten zwei Referenzen als Mindestanforderung. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in deutsch vorgelegt werden. Die Punktebewertung der Referenzen folgt den Kriterien: vergleichbare Aufgabenkomplexität (nach Merkblatt 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg), nachgewiesene Einbeziehung von baulichem und/oder freiräumlichem Bestand, erfolgreiche Wettbewerbsteilnahmen und/oder bereits ausgezeichnete Projektabschlüsse. Die Bewertung der Eignungskriterien erfolgt nach dem oben angegebenen Punktesystem. Pro Referenz können maximal 5 Punkte vergeben werden. Der Gesamteindruck der Bewerbung wird mit 1 Punkt bewertet. Insgesamt sind maximal 11 Punkte erreichbar.

Ausgewählt werden die Bewerber/-innen mit der höchsten Punktezahl im Ranking. Aus den Bewerbungen, die gleichermaßen die Eignungskriterien erfüllen, erfolgt die Auswahl gemäß § 3 (3) RPW 2013 durch Losentscheid. Die Anzahl wird hierbei auf die vorgesehene Höchstmenge von 12 Teilnehmenden reduziert. Es werden drei Nachrückende bestimmt.


Die Landschaftsarchitekt/-innen müssen erst nach der Auswahl der Stadtplaner/ innen bzw. Architekt/ innen benannt werden. Sie müssen vor Beginn der Bearbeitungszeit neben der gültigen Berufshaftpflichtversicherung und der beruflichen Qualifizierung folgenden Nachweis erbringen:
o Nachweis einer Freianlagenplanung mit vergleichbarer Komplexität oder
o Erfolgreiche Teilnahme bei einem städtebaulich-freiräumlichen/freiraumplanerischen Wettbewerb (mit Platzierung/Anerkennung) oder
o Auszeichnung eines freiräumlichen/freiraumplanerischen Projekts mit einem von Städten, Stiftungen, Kulturinstitutionen oder Verbänden ausgelobten Preis

Nähere Angaben sind der Auslobung zu entnehmen.
m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt
n) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen

Nachlieferung

  • R_I_240530_Ruckfragen_Antw.pdf

    Version 1 vom 30.05.2024 12:42 Uhr

Teilnahmewettbewerbsunterlagen

  • 250517_WB_BB_Leutzsch_Teil_D_Teilnahmeantrag.pdf

    Version 1 vom 17.05.2024 12:52 Uhr

  • 250517_WB_BB_Leutzsch_Teil_A_C_Auslobung.pdf

    Version 1 vom 17.05.2024 12:52 Uhr