Ersatzneubau Krankenhaus Mittweida, Bauabschnitt Abbruch, Abbruch Alte Verwaltung

Vergabeart
Offenes Verfahren
Vergabe-ID
2837231
Vergabe­nummer
2736_01_984-01
Veröffentlicht am
16.10.2023 08:40 Uhr
Auftrag­geber
Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH
Angebots-/Teilnahmefrist
13.11.2023 09:00 Uhr

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1) Name und Adressen: Offizielle Bezeichnung: Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH; Nationale Identifikationsnummer: nicht angegeben; Postanschrift: Hainichener Straße 4 – 6; Ort: Mittweida; NUTS-Code: DED43; Postleitzahl: 09648; Land: Deutschland; Kontaktstelle(n): nicht angegeben; Telefon: nicht angegeben; E-Mail: vergaben@saxonia-freiberg.de; Fax: nicht angegeben; Internet-Adresse(n): Hauptadresse: www.lmkgmbh.de; Adresse des Beschafferprofils: nicht angegeben
I.2) Gemeinsame Beschaffung: nicht angegeben
I.3) Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/2837231/zustellweg-auswaehlen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen: elektronisch via (URL): https://www.evergabe.de;
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers: Andere: gGmbH
I.5) Haupttätigkeiten: Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Ersatzneubau Krankenhaus Mittweida, Bauabschnitt Abbruch, Abbruch Alte Verwaltung; Referenznummer der Bekanntmachung: 2736_01_984-01
II.1.2) CPV-Code Hauptteil: 45111000; CPV-Code Zusatzteil:
II.1.3) Art des Auftrags: Bauauftrag
II.1.4) Kurze Beschreibung: Am Krankenhaus Mittweida erfolgt der Ersatzneubau für die Pflege P3 und ein Anbau an die Palliativstation P2 auf dem Gelände des Krankenhauses.
Dabei sollen für das Gewerk folgende Leistungen erbracht werden.
Los 984-01 – Maßnahme 10, Abbruch Alte Verwaltung
Abbruch eines freistehenden Gebäudes inkl. Transport und Entsorgung,
II.1.5) Geschätzter Gesamtwert: Wert ohne MwSt.: entfällt
II.1.6) Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags:
Los-Nr.: entfällt
II.2.2) weitere CPV-Codes: nicht angegeben
II.2.3) NUTS-Codes: DED43; Hauptort der Ausführung: Offizielle Bezeichnung: Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH; Straße, Hausnummer: Hainichener Straße 4 – 6; Postleitzahl: 09648; Ort: Mittweida; Land: Deutschland
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Am Krankenhaus Mittweida erfolgt der Ersatzneubau für die Pflege P3 und ein Anbau an die Palliativstation P2 auf dem Gelände des Krankenhauses.
Dabei sollen für das Gewerk folgende Leistungen erbracht werden.
Los 984-01 – Maßnahme 10, Abbruch Alte Verwaltung
Abbruch eines freistehenden Gebäudes inkl. Transport und Entsorgung,
ca. 4.600 m³ umbauter Raum,
drei Geschosse, teilunterkellert
II.2.5) Zuschlagskriterien: Die nachstehenden Kriterien: Preis
II.2.6) Geschätzter Wert ohne MwSt.:
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: 58 Tage; Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote: Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: nein
II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen: entfällt
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein; Projektnummer oder -referenz:
II.2.14 Zusätzliche Angaben:
Abschnitt III - Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: A) Vorlage mit dem Angebot:
(a) Erklärung zu bestehenden Eintragungen im Handelsregister, in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer,
(b) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von § 6e EU VOB/A und zu ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 6f EU Abs. 1 VOB/A.

B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (soweit zutreffend).

Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaates ist als Nachweis anstelle der Registrierung beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. ebenso zugelassen.

Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für präqualifizierte Unternehmen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder bedient er sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen und es ist deren jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Liegen bei diesem Unternehmen Ausschlussgründe gem. § 6e EU Abs. 1 bis 5 VOB/A vor, hat der Bieter dieses Unternehmen zu ersetzen. Auf gesondertes Verlangen ist nachzuweisen, dass dem Bieter die Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen.
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: A) Vorlage mit dem Angebot:
(a) Angabe des Umsatzes, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
(b) Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
(c) Erklärung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung,
(d) Erklärung zur Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft.

B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
(a) Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (sofern zutreffend),
(b) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist),
(c) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt),
(d) Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
(e) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen.

Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaates ist als Nachweis anstelle der Registrierung beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. ebenso zugelassen.

Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) (a) entfällt für präqualifizierte Unternehmen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder bedient er sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen und es ist deren jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen ist nachzuweisen, dass dem Bieter die Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen. Nimmt der Bieter hinsichtlich der Kriterien für die finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen der Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen abzugeben.

Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.; Möglicherweise geforderte Mindeststandards: entfällt
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: A) Vorlage mit dem Angebot:
(a) Erklärung, in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt zu haben,
(b) Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen,

B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
(a) Drei Referenznachweise zu A) (a) mit Angaben zu Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung,
(b) Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal,

Die Erklärungen gem. A) (a) und (b) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaates ist als Nachweis anstelle der Registrierung beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. ebenso zugelassen.

Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) (a) und (b) entfällt für präqualifizierte Unternehmen, mit Ausnahme von Referenznachweisen, soweit die im PQ-Verzeichnis abrufbaren Referenznachweise nicht ausreichend sind. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder bedient er sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen und es ist deren jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen ist nachzuweisen, dass dem Bieter die Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen. Nimmt der Bieter hinsichtlich der Kriterien für die berufliche Leistungsfähigkeit im Rahmen der Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen abzugeben. Eine Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Erfahrung gem. A) (a) und B) (a) ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.; Möglicherweise geforderte Mindeststandards: entfällt
III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen: entfällt
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand (nur für Dienstleistungsaufträge): entfällt
III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: nicht angegeben
III.2.3) Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind: entfällt
Abschnitt IV Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren. Beschleunigtes Verfahren: nein
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem: nicht angegeben.
IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs: entfällt
IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion: Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein;
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA): Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren: nicht angegeben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: Tag: 13.11.2023; Ortszeit: 09:00
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
IV.2.6) Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 12.01.2024
IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Tag: 13.11.2023; Ortszeit: 09:00, Ort: ; Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Abschnitt VI Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags: Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein; Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: nicht angegeben
VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen: entfällt
VI.3) Zusätzliche Angaben: Bieterfragen und Anfragen für weitere Auskünfte / Informationen sind bis spätestens 06.11.2023 über die unter I.3) genannte Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Beantwortung erfolgt ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen; Postanschrift: nicht angegeben; Ort: Leipzig; Postleitzahl: 04013; Land: Deutschland; E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de; Telefon: +49 341-977-3800; Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363; Fax: +49 341-977-1049
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (§ 135 Abs. 2 GWB).
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 13.10.2023