Gegenstand sind stufenweise Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung/Elektroplanung (inkl. Laborplanung) für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 7 und 8 mit Grundleistungen der Leistungsphasen 3 sowie 5 bis 9 (LPH 4 zusätzlich bei AG 3 und 7) sowie besonderer Leistung zur Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.