Baugrund-/geotechnische Erkundungen (Bohrungen, MWD, Radar) für Zusatzmaßnahmen wie Lärmschutzwände, Brückenerneuerungen und Gleisanpassungen in Tunnelumbaubereichen der Planungsabschnitte 1–2 (Strecke 2800, km 31,250–39,430); Arbeiten außerhalb des Gefahrenbereichs im laufenden Bahnbetrieb.