Beschäftigungsbegleitende s Coaching gem. § 16i und §16e SGB II, Los 1 und Los 2; Das vorrangige Ziel der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitende n Betreuung ist es, den Teilnehmenden ab der Arbeitsaufnahme zu; begleiten, das Leistungsvermögen der Teilnehmenden zu verbessern, die Beschäftigungsverhältniss e zu stabilisieren und perspektivisch;...