Abschluss nicht-exklusiver Vereinbarungen zur Lieferung und Abrechnung von Verbandmitteln nach § 31 Abs. 1a SGB V mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen sog. "Open-House-Verträge" Gegenstand des Open-House-Vertrages ist die qualitätsgesicherte, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung von Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg...