Versorgung von Schülerinnen und Schülern mit Mittagessen an vier Schulstandorten im Landkreis Gotha. Herstellung/Bereitstellung, Lieferung, Ausgabe, Rücknahme und Reinigung von Geschirr/Besteck, Entsorgung von Speiseresten/Verpackungsmaterialien sowie Einhaltung lebensmittel- und hygienerechtlicher Vorgaben und Abstimmung mit den Schulen.