Support Video Management System (VMS) und Live Streaming des Landtages von SachsenAnhalt

Vergabeart
Vergabe-ID
3221603
Vergabe­nummer
251/25
Veröffentlicht am
18.07.2025 13:46 Uhr
Auftrag­geber
Land Sachsen-Anhalt, Landtag von Sachsen-Anhalt
Angebots-/Teilnahmefrist

EU-weit nach VgV
Vorinformation

Vorinformation


Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung als Aufruf zum Wettbewerb
Vertragspartei und Dienstleister:
Offizielle Bezeichnung: Land Sachsen-Anhalt, Landtag von Sachsen-Anhalt
Identifikationsnummer: t:03915600
Internet-Adresse (URL): https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/
Postanschrift: Domplatz 6-9
Postleitzahl / Ort: 39104 Magdeburg
NUTS-3-Code: DEE03
Land: Deutschland
Kontaktstelle: abante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
E-Mail: 251-25@abante.de
Telefon: +49 34123820300
Fax: +49 34191028406
Art des öffentlichen Auftraggebers: Oberste Landesbehörde
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein

Verfahren

Zweck:
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Beschreibung:
Interne Kennung: 251/25
Titel: Support Video Management System (VMS) und Live Streaming des Landtages von SachsenAnhalt
Beschreibung: Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Leistungen für Hosting, Betrieb, Support, Wartung und Weiterentwicklung des Video-Management-Systems des Landtages von Sachsen-Anhalt sowie des für die Verteilung der Videostreams notwendigen CDN für die Dauer von 4 Jahren. Diese Leistungen sind auf ein eigenes, sich bereits im Einsatz befindendendes Video-Management-System (VMS) des Auftraggebers bezogen, das vom Auftragnehmer gewartet und gehostet werden soll. Die Softwarepflege hat auf Quellcodeebene zu erfolgen.
Der Landtag von Sachsen-Anhalt betreibt ein Livestreaming und Video on Demand Angebot für die Übertragung der Landtagssitzungen während der Plenarsitzung sowie ein Videoarchiv aller Redebeiträge der Abgeordneten der aktuellen Wahlperiode. Das Video-Management-System (VMS) dient dazu, empfangene Livestreams von Landtagssitzungen abzuspeichern und Ausschnitte zur Veröffentlichung im Internet und weitere Verwendungsmöglichkeiten zu erstellen. Der Auftraggeber besitzt keine eigenen Ressourcen zum Betrieb des VMS und ist ebenfalls nicht Mieter/Betreiber des CDN-Zuganges. Ausgeschrieben werden daher die Leistungen für Hosting, Betrieb, Support, Wartung und Weiterentwicklung des Video-Management-Systems des Landtages von Sachsen-Anhalt sowie des für die Verteilung der Videostreams notwendigen CDN.
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Es handelt sich um eine Vergabe von Aufträgen für soziale und andere besondere Dienstleistungen: Nein
Umfang der Auftragsvergabe:
Geschätzter Wert ohne MwSt. (in Euro): 350.000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung ohne MwSt. (in Euro): 450.000,00 EUR
Hauptklassifizierung (CPV-Code):
CPV-Code Hauptteil: 72260000-5
Weitere CPV-Code Hauptteile: 72250000-2
Ort, an dem die Beschaffung für das gesamte Verfahren stattfinden soll:
Postleitzahl / Ort: 39104 Magdeburg
NUTS-3-Code: DEE03
Land: Deutschland
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots:
Grundlage für den Ausschluss:
Auftragsunterlagen, Bekanntmachung
Ausschlussgründe:
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Beschreibung: Für alle Ausschlussgründe ist §§ 123, 124 GWB maßgeblich:
123 GWB:
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
(2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
(3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
(4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
(5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.
Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Beschreibung: [ ]
124 GWB:
(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
9. das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
(2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.
Grund: Bildung krimineller Vereinigungen
Beschreibung:
Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Beschreibung:
Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung:
Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Beschreibung:
Grund: Betrug oder Subventionsbetrug
Beschreibung:
Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Beschreibung:
Grund: Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung:
Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung:
Grund: Insolvenz
Beschreibung:
Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Beschreibung:
Grund: Interessenkonflikt
Beschreibung:
Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Beschreibung:
Grund: Schwere Verfehlung
Beschreibung:
Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Beschreibung:
Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung:
Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Beschreibung:
Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung:
Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Beschreibung:
Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen
Beschreibung:
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften:
Einzelheiten zum Verfahrenstyp:
Verfahrensart:
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Zusätzliche Informationen:
Zusätzliche Informationen: Interessierte Unternehmen werden hiermit zur Interessenbekundung nach § 38 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 VgV aufgerufen. Interessenten melden sich bitte an der oben als Kontaktstelle angegebenen E-Mail-Adresse. Die Absendung der Aufforderung zur Interessensbestätigung wird frühestens 35 Tage und spätestens zwölf Monate nach der Veröffentlichung dieser Vorinformation erfolgen. Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren ohne gesonderte Auftragsbekanntmachung vergeben werden.
Interessierten Unternehmen wird nach Einreichung einer Geheimhaltungserklärung (Muster wird nach Eingang der Interessenbekundung zur Verfügung gestellt) Einsicht in den Quellcode des Bestandsystems vor Ort in Mageburg gewährt. Für die Einsichtnahme ist ein Zeitraum in der letzten Augustwoche und in der ersten Septemberwoche vorgesehen.

Beschaffungsinformationen (allgemein)

Vergabeverfahren:
Bedingungen der Auktion:
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein
Auftragsvergabeverfahren:
Rahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots:
Quelle der Auswahlkriterien:
Bekanntmachung
Eignungskriterien:
Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerber-/ Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. Dies ist nachzuweisen durch Eigenerklärungen im Teilnahmewettbewerb, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen von Auszügen aus dem Handelsregister vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung im Rahmen des Teilnahmeantrags. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft.
Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung: Ein für die Leistungserbringung vorgesehener Mitarbeiter des Bewerbers, die Mitglieder der Bewerber-/ Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber muss über eine Zertifizierung in Symfony (mindestens Symfony Version 6 Certification) verfügen. Das Zertifikat ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Dies ist eine Mindestanforderung.
Dieses Kriterium wird für die Auswahl der Bewerber für die zweite Stufe verwendet (Bewertungskriterium). Die Gewichtung erfolgt nach Punkten (Punkte, genau). Innerhalb der Bewertungskriterien insgesamt können maximal sieben (7) Punkte erreicht werden. Eine Mindestpunktzahl muss nicht erreicht werden. Innerhalb dieses Bewertungskriteriums (Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten) können maximal drei (3) Punkte erreicht werden. Sofern eine Zertifizierung in Symfony in Form einer Symfony Version 7 Certification (also über Symfony Version 6 Certification hinaus) vorgelegt wird, ist dies mit (3) Punkt zu bewerten.
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen sowohl seinen/ihren jeweiligen Gesamtumsatz als auch ihren Umsatz im Geschäftsfeld IT-Dienstleistungen im Bereich Videotechnologie und Medienverarbeitung und Medienverteilung (spezifischer Umsatzerlös) in den Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024 (dies sind die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) angeben. Bei einem unterjährig endenden Geschäftsjahr kommt es auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung an.
Es sind spezifische Umsatzerlöse von mindestens
200.000,00 Euro p.a. nachzuweisen, wobei es auf den Durchschnitt der zurückliegenden drei Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024 (dies sind die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) ankommt. Bei einem unterjährig endenden Geschäftsjahr kommt es auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung an.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der Auftraggeber u.a. die Anforderung von Gewinn- und Verlustrechnungen etc. vorbehält.
Die Eigenerklärung ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für den Bewerber, für jedes Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.
Informationssicherheit
Beschreibung: Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerber-/ Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen alle ihm/ihnen seitens des Auftraggebers mündlich, schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellten, nicht allgemein zugänglichen Daten vertraulich behandeln (Verschwiegenheitspflicht) und dürfen sie nur zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens sowie des sich ggf. anschließenden Auftrags und/oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten zu verarbeiten. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG vorbehält, Nachweise zu den Datensicherheitsmaßnahmen zu verlangen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für den Bewerber, für jedes Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Bewerber bzw. die Bewerber-/ Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgender Deckung nachweisen: Personenschäden bis 3.000.000 EUR, Sachschäden bis 1.000.000 EUR, Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind, bis 1.000.000 EUR EUR. Als versicherte Risiken müssen alle wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer nach dem ausgeschriebenen Vertrag erbringt (Softwaredienstleistung) Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Anlage B.7), wobei sich der AG die Anforderung von Versicherungspolice oder einer Versicherungsbestätigung vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bewerber bzw. die Bewerber-/ Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Der Bewerber bzw. die Bewerber- / Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen Referenzaufträge nachweisen.
Es sind mindestens vier (4) Referenzaufträge zu vergleichbaren Leistungen im spezifischen Geschäftsfeld aus den letzten drei Jahren nachzuweisen, gerechnet ab dem Datum der Absendung der Bekanntmachung; die vertragswesentlichen Leistungen müssen im 3-Jahres-Zeitraum erbracht worden sein.
Die mindestens vier (4) Referenzen müssen folgende Aspekte nachweisen:
ein (1) Referenzprojekt mit Kubernetes und Infrastructure as Code (IaC) - Nachweis eines Referenzprojekts, in dem Kubernetes proaktiv eingesetzt wurde. Zusätzlich muss in diesem Projekt Infrastructure as Code (IaC) verwendet worden sein, unter Einsatz von Terraform oder Ansible
ein (1) Referenzprojekt mit Continuous Integration (CI) - Nachweis eines Referenzprojekts, bei dem eine CI-Pipeline zur automatisierten Integration und Prüfung von Code eingesetzt wurde
ein (1) Referenzprojekt mit Continuous Delivery (CD) - Nachweis eines Projekts, bei dem eine CD-Pipeline für automatisierte Deployments bis in Staging- oder Produktionsumgebungen eingerichtet war
mindestens ein (1) Symfony-Projekt - Nachweis eines Projekts, bei dem die PHP-Framework Symfony in produktiver Umgebung eingesetzt wurde.
Die Angaben müssen pro Referenzprojekt mindestens folgende Informationen enthalten:
a) Projektbeschreibung und genaue Beschreibung der erbrachten Leistung
b) Auftraggeber
c) Projektlaufzeit und Umfang der erbrachten Leistung
d) Wert der erbrachten Leistung
e) mit der Referenz nachgewiesener Aspekt (Kubernetes und Infrastructure as Code/ Continuous Integration/ Continuous Delivery / Symfony)
Der Nachweis von Referenzen erfolgt durch Eigenerklärungen.
Die Eigenerklärung ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für den Bewerber bzw. die Bewerber- / Bietergemeinschaft, für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen sowie für den / die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht/verleihen. Für den Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Teilnahmeantrag und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich die Anforderung von Referenzbescheinigungen vor.
Dieses Kriterium wird für die Auswahl der Bewerber für die zweite Stufe verwendet (Bewertungskriterium). Die Gewichtung erfolgt nach Punkten (Punkte, genau). Innerhalb der Bewertungskriterien insgesamt können maximal sieben (7) Punkte erreicht werden. Eine Mindestpunktzahl muss nicht erreicht werden. Innerhalb dieses Bewertungskriteriums (Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen) können maximal vier (4) Punkte erreicht werden. Sofern mehr als ein Symfony-Referenzprojekt (Projekt, bei dem die PHP-Framework Symfony in produktiver Umgebung eingesetzt wurde) nachgewiesen wird, werden die über das eine Mindest-Referenzprojekt hinausgehende Referenzprojekte mit jeweils einem (1) Punkt bewertet. Es können maximal fünf (5) Symfony-Referenzprojekte nachgewiesen - also maximal vier (4) Punkte innerhalb des Wertungskriteriums "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" erreicht werden.
Weitere Bedingungen zur Qualifizierung:
Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Das Verfahren unterteilt sich in zwei Stufen. Auf Stufe 1 wird ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Zu diesem Zweck können interessierte Unternehmen einen Teilnahmeantrag einreichen. Die 3 bis 5 am besten geeigneten Unternehmen werden anschließend zur Erstangebotsabgabe aufgefordert. Die anderen Bewerber erhalten eine Mitteilung über ihren Ausschluss. Welche der Bewerber am besten geeignet sind, wird ausschließlich anhand des jeweiligen Teilnahmeantrags ermittelt. Diese werden nach den aus den Eignungskriterien und Erläuterungen ersichtlichen Maßgaben geprüft und gewertet.
Mit der Aufforderung zur Erstangebotsabgabe wird Stufe 2 des Vergabeverfahrens eingeleitet. Die Erstangebote werden vollständig geprüft und gewertet. Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor. Bereits das Erstangebot muss daher vollständig sein.
Ob der Auftraggeber zum Zwecke der Aufklärung Gespräche, Präsenztermine o.ä. durchführt, entscheidet er bei Vorliegen der Erstangebote und setzt die Bieter davon rechtzeitig in Kenntnis. Wenn der Auftraggeber - ggf. auch erst im Ergebnis von Aufklärungsgesprächen -entscheidet, den Zuschlag auf keines der Erstangebote zu erteilen, so tritt er in Verhandlungen ein und teilt den Bietern dies ausdrücklich mit.
Wurden Verhandlungen geführt, teilt der Auftraggeber allen Bietern den Abschluss dieser Verhandlungen zu gegebener Zeit mit und fordert sie zur Abgabe überarbeiteter Angebote auf.
Falls der Teilnahmeantrag von einer Bewerber-/ bzw. Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bewerber-/ Bietergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bewerber-/ Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung. Die Eigenerklärung ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für den Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber.
Vorbehaltene Auftragsvergabe:
Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein
Nebenangebote:
Nebenangebote sind zulässig: Nein
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen:
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein
Anforderungen für die Ausführung des Auftrags:
Reservierte Vertragsdurchführung:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Leistungsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein ("Russland-Erklärung"). Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Anlage B.7). Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
eRechnung:
Elektronische Rechnungsstellung: Ja
Anforderungen:
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Verfahren nach der Vergabe:
Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein
Organisation, die Angebote entgegennimmt:
oben genannte Kontaktstelle
Informationen zur Einreichung:
Fristen für die Bekundung von Interesse:
Frist für den Eingang der Interessenbekundungen: 21.08.2025 12:00
Sprachen der Einreichung:
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU
Einreichungsmethode:
Elektronische Einreichung zulässig: Nein
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist: Instrumente, Vorrichtungen oder Dateiformate nicht allgemein verfügbar
Beschreibung: Bitte verwenden Sie für Interessensbekundungen die E-Mail-Adresse 251-25@abante.de
Auftragsunterlagen:
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Informationen über zugangsbeschränkte Dokumente einsehbar unter (URL): https://dtvp.de/
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt:
oben genannte Kontaktstelle
Überprüfung:
Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Informationen über die Überprüfungsfristen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. ( ) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt wird, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations, Betriebsoder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren:
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt 1. u. 2. Vergabekammer
Identifikationsnummer: t:03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl / Ort: 06112 Halle
NUTS-3-Code: DEE02
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
Telefon: +49 3455141529
Fax.: +49 345 514-1115
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt:
Schlichtungsstelle:

Beschaffungsinformationen (speziell)

Vergabeverfahren:
Beschreibung der Beschaffung:
Beschreibung: Interessierte Unternehmen werden hiermit zur Interessenbekundung nach § 38 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 VgV aufgerufen. Die Absendung der Aufforderung zur Interessensbestätigung wird frühestens 35 Tage und spätestens zwölf Monate nach der Veröffentlichung dieser Vorinformation erfolgen. Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren ohne gesonderte Auftragsbekanntmachung vergeben werden. Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Leistungen für Hosting, Betrieb, Support, Wartung und Weiterentwicklung des Video-Management-Systems des Landtages von Sachsen-Anhalt sowie des für die Verteilung der Videostreams notwendigen CDN für die Dauer von 4 Jahren. Diese Leistungen sind auf ein eigenes Video-Management-System (VMS) des Auftraggebers bezogen; soweit für das Vergabeverfahren erheblich, wird interessierten Unternehmen nach Einreichung einer Geheimhaltungserklärung (Muster wird nach Eingang der Interessenbekundung zur Verfügung gestellt) hierzu Zugang gewährt. Der Landtag von Sachsen-Anhalt betreibt ein Livestreaming und Video on Demand Angebot für die Übertragung der Landtagssitzungen während der Plenarsitzung sowie ein Videoarchiv aller Redebeiträge der Abgeordneten der aktuellen Wahlperiode. Das Video-Management-System (VMS) dient dazu, empfangene Livestreams von Landtagssitzungen abzuspeichern und Ausschnitte zur Veröffentlichung im Internet und weitere Verwendungsmöglichkeiten zu erstellen. Der Auftraggeber besitzt keine eigenen Ressourcen zum Betrieb des VMS und ist ebenfalls nicht Mieter/Betreiber des CDN-Zuganges. Ausgeschrieben werden daher die Leistungen für Hosting, Betrieb, Support, Wartung und Weiterentwicklung des Video-Management-Systems des Landtages von Sachsen-Anhalt sowie des für die Verteilung der Videostreams notwendigen CDN.
Umfang der Auftragsvergabe:
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja
Besonders auch geeignet für sonstige KMU
Art der Auftragsvergabe:
Art der strategischen Beschaffung:
Erfüllungsort:
Weitere Erfüllungsorte
Postanschrift: Domplatz 6-9
Postleitzahl / Ort: 39104 Magdeburg
NUTS-3-Code: DEE03
Land: Deutschland
Geschätzte Laufzeit:
Datum des Beginns: 01.01.2026 Enddatum der Laufzeit: 31.12.2029
Verlängerungen und Optionen:
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen:
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Verwendung von EU-Mitteln:
Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Informationen über die Rahmenvereinbarung:
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1
Zusätzliche Informationen:
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots:
Zuschlagskriterien:
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge:
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein