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Bericht: Faszination Beschaffung 2023/2024

Der neue Tätigkeitsbericht „Faszination Beschaffung 2023/24“ des BME beleuchtet die aktuelle Entwicklung und Transformation der Beschaffungsfunktion in Unternehmen und Behörden. Über 500 Einkaufsverantwortliche haben zu den zentralen Trends, Herausforderungen und Zukunftsperspektiven Stellung genommen.

Die Studie zeigt, dass über 60 % der Befragten eine wachsende strategische Relevanz der Beschaffung in ihrem Unternehmen wahrnehmen. Gründe dafür sind globale Krisen, Nachhaltigkeitsanforderungen und zunehmende Regulierungen. Besonders in der öffentlichen Beschaffung wird die Rolle als Treiber politischer Ziele – etwa beim Klimaschutz oder der Digitalisierung – immer wichtiger.

Volatilität, Lieferengpässe und steigende Preise zählen zu den größten operativen Problemen. Geopolitische Spannungen und globale Unsicherheiten erschweren strategische Entscheidungen zusätzlich. Unternehmen stehen außerdem unter Druck, den gestiegenen Dokumentationsanforderungen durch EU-Vorgaben und Sorgfaltspflichten gerecht zu werden.

Die Digitalisierung bietet enormes Potenzial für die Beschaffung, doch viele Unternehmen schöpfen dieses noch nicht aus. E-Procurement-Systeme sind zwar verbreitet, doch Prozesse wie Lieferantensuche oder Ausschreibungen laufen oft noch manuell. Der Einsatz von künstlicher Intelligenz wird zunehmend in Digitalisierungsstrategien diskutiert, bleibt jedoch in der Praxis die Ausnahme.

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Nachhaltigkeit spielt für rund 80 % der Befragten eine zentrale Rolle. Dennoch fehlen vielen Organisationen klare Kriterien und digitale Tools zur Bewertung von Lieferanten. ESG-Vorgaben und Berichtspflichten beeinflussen die Lieferantenauswahl zunehmend. Insbesondere die nachhaltige öffentliche Beschaffung wird als Hebel zur Umsetzung politischer Ziele gesehen.

Die Beschaffung muss neue Kompetenzen wie Datenanalyse oder KI-Nutzung aufbauen, doch der akute Fachkräftemangel erschwert dies. Besonders die öffentliche Beschaffung leidet unter unattraktiven Gehältern im Vergleich zum Privatsektor. Weiterbildung und Talententwicklung werden als Schlüssel zur Zukunftssicherung der Beschaffung hervorgehoben.

Private Unternehmen sind in der Regel weiter bei Digitalisierung und Automatisierung. Öffentliche Auftraggeber sehen sich hingegen mit rechtlichen Hürden und Budgetrestriktionen konfrontiert. Dennoch wächst auch im öffentlichen Sektor das Bewusstsein für eine strategischere Ausrichtung der Beschaffung.

Die Beschaffungsfunktion entwickelt sich vom operativen Sachbearbeiter zum strategischen Werttreiber. Erfolgreiche Organisationen zeichnen sich durch moderne digitale Tools, proaktive Risikosteuerung und nachhaltige Partnerschaften mit Lieferanten aus. Die Studie betont: Beschaffung wird zum zentralen Motor für Unternehmenserfolg und Nachhaltigkeit.

Quelle: Tätigkeitsbericht 2023/2024 – Faszination Beschaffung

Bundesrat beschließt Gesetz zur Umsetzung der RED III

Bundesrat beschließt Gesetz zur Umsetzung der RED III: Schnelle Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien wie Windkraft, Solarenergie und Geothermie.

Der Bundesrat hat am 11.07.2025 dem Gesetz zur Umsetzung der Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2023/2413 (RED III) zugestimmt. Das neue Gesetz wird zentrale Teile der EU-Richtlinie (EU) 2018/2001 in nationales Recht überführen. Ziel ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen, Planungssicherheit für Wirtschaft und Kommunen zu schaffen und Umweltbelange zu berücksichtigen. Mit diesem Schritt setzt die Bundesregierung ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.

Ein zentraler Punkt des neuen Gesetzes ist die Einführung von sogenannten Beschleunigungsgebieten für Windenergieanlagen an Land. Diese Gebiete, die im Baugesetzbuch und Raumordnungsgesetz geregelt werden, ermöglichen vereinfachte und schnellere Genehmigungsverfahren. Das Windenergieflächenbedarfsgesetz bietet hierfür die Grundlage und setzt auf digitale, bürokratiearme Prozesse. Damit wird auch eine Anschlussregelung an die EU-Notfall-Verordnung geschaffen, deren Sonderregelungen Ende Juni 2025 ausgelaufen sind.

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Neben Windenergie profitieren auch andere erneuerbare Energien wie Solarenergie, Geothermie und Wärmepumpen von den neuen Regelungen. Änderungen im Bundesimmissionsschutzgesetz und im Wasserhaushaltsgesetz sorgen dafür, dass Genehmigungen auch außerhalb von Beschleunigungsgebieten schneller erfolgen können. Diese Maßnahmen gewährleisten, dass die Energiewende effizient und zukunftsorientiert vorangebracht wird.

Das verabschiedete Gesetz tritt unmittelbar nach seiner Verkündung in Kraft. Es stellt sicher, dass Deutschland die Ziele der RED III schnell und pragmatisch umsetzt und die Energiewende mit optimierten Prozessen weiter vorantreibt.

Quelle: BMWE – Bundesrat beschließt Gesetz zur Umsetzung der RED III

Vergabebeschleunigungsgesetz: Kabinettsbeschluss in Aussicht

Das neue Vergabebeschleunigungsgesetz soll öffentliche Ausschreibungen effizienter und flexibler machen. Kabinettsbeschluss wird nächste Woche erwartet.

Das Bundeswirtschaftsministerium steht bereit, das „Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge“ voranzutreiben. Bereits in der kommenden Woche soll das Bundeskabinett über den Gesetzesentwurf beraten und möglicherweise beschließen. Ziel ist es, öffentliche Beschaffungsprozesse effizienter und flexibler zu gestalten – ein zentraler Punkt im Koalitionsvertrag.

Das neue Vergabebeschleunigungsgesetz greift auf Erkenntnisse des nicht abgeschlossenen Vergabetransformationsgesetzes zurück. Dieses Gesetz war unter der Ampelkoalition bereits in Arbeit, aber nicht finalisiert worden. Besonders hervorzuheben ist die intensive Beteiligung von Stakeholdern, die im Vorfeld der Gesetzesentwicklung durchgeführt wurde und als Vorbild für andere Ressorts gelten kann.

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Der Entwurf reformiert das nationale Vergaberecht oberhalb der EU-Schwellenwerte und umfasst Änderungen an zentralen Gesetzen wie dem GWB, der VgV, der SektVO, der KonzVgV und der VSVgV. Im Einklang mit dem Koalitionsvertrag steht die Vereinfachung und Beschleunigung öffentlicher Vergabeverfahren im Fokus. Flexibilität und Effizienz sollen dabei entscheidend verbessert werden.

Der Entwurf umfasst zahlreiche Reformen, die die Vergabe öffentlicher Aufträge beschleunigen und modernisieren sollen. Zu den zentralen Neuerungen zählen:

De-Facto-Vergaben: Abwägung zwischen Allgemeininteressen und Rechtswidrigkeit (§ 135 GWB).

Förderung von KMU: Auftraggeber können verpflichtet werden, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen zu vergeben (§ 97 GWB).

Flexibilisierung des Losgrundsatzes: Mehr Spielraum bei der Aufteilung von Aufträgen (§ 97 GWB).

Nachprüfungsverfahren: Wegfall der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde (§ 173 GWB).

Erleichterung interkommunaler Zusammenarbeit (§ 108 GWB).

Nachhaltigkeitsaspekte: Umweltbezogene, soziale und innovative Kriterien sollen stärker in der Markterkundung berücksichtigt werden (§ 28 VgV).

Marktzugang für Drittstaaten: Einschränkung der Gleichbehandlung bestimmter Bieter nach EuGH-Urteilen (§ 97 GWB).

Quelle: Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge – Vergabeblog

EU-Vergabereform: Losvergabe wird Standard

Die geplante Reform der EU-Vergaberichtlinien erleichtert den Zugang zu öffentlichen Aufträgen für KMU durch die Losvergabe und setzt auf fairen Wettbewerb.

Die EU plant eine grundlegende Überarbeitung der Vergaberichtlinien bis Ende 2026. Im Mittelpunkt steht die Losvergabe, also die Aufteilung großer öffentlicher Aufträge in kleinere Einheiten. Ziel ist es, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu erleichtern. Der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments hat den Vorschlag zur Reform bereits angenommen. Neben der Losvergabe soll künftig das beste Preis-Leistungs-Verhältnis anstelle des niedrigsten Preises entscheidend sein.

In Deutschland gilt die Losvergabe im Vergaberecht schon jetzt als bevorzugte Praxis. Öffentliche Aufträge sollen, soweit möglich, in Fach- oder Teillose unterteilt werden. Laut dem Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) hat sich diese Methode bewährt, da sie für fairen Wettbewerb sorgt und KMU stärker einbindet. Auf europäischer Ebene soll dieses Prinzip nun ebenfalls als Standard etabliert werden.

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Die Reform der EU-Vergaberichtlinien zielt darauf ab, Prozesse zu vereinfachen und transparenter zu gestalten. Zudem soll die Digitalisierung stärker vorangetrieben werden. Wichtig ist dabei, dass die neuen Regelungen den Zugang für KMU erleichtern und keine zusätzlichen Hürden schaffen, die kleinere Unternehmen benachteiligen könnten.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßt den im Binnenmarktausschuss angenommenen Initiativbericht ausdrücklich. Er sieht in der Losvergabe eine wichtige Maßnahme, um Handwerksbetrieben den Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen zu erleichtern. Dabei betont der Verband die Notwendigkeit, Regelungen wie verpflichtende Tarifbindungen zu vermeiden, da diese den bürokratischen Aufwand erhöhen und die Teilnahme kleiner Unternehmen erschweren könnten.

Der ZDB warnt davor, die Fortschritte auf EU-Ebene durch nationale Regelungen zu gefährden, die die Losvergabe schwächen könnten. In Deutschland müsse weiterhin der Wettbewerb gestärkt und der Mehraufwand für Betriebe minimiert werden. Zusätzliche Anforderungen könnten den eigentlichen Zweck der Reform – die Förderung des Mittelstands – konterkarieren.

Quelle: Reform der EU-Vergaberichtlinien: Losvergabe soll zur Regel werden

Gesetzesentwurf für Geothermie-Beschleunigungsgesetz (GeoBG) vorgestellt

Das Geothermie-Beschleunigungsgesetz (GeoBG) zielt auf schnellere Genehmigungen für Geothermie, Großwärmepumpen, Wärmespeicher und Fernwärmeleitungen ab.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat den Entwurf für das Geothermie-Beschleunigungsgesetz (GeoBG) vorgestellt. Mit der Einleitung der Länder- und Verbände-Anhörung wird ein weiterer Schritt zur Umsetzung des Koalitionsvertrags gemacht. Das Gesetz soll Hindernisse im Genehmigungsverfahren für Geothermie-Anlagen, Großwärmepumpen sowie Wärmespeicher und Fernwärmeleitungen abbauen, um den Ausbau erneuerbarer Energien deutlich zu beschleunigen. Das GeoBG integriert dabei auch Vorgaben der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED-III) in nationales Recht.

Ein zentraler Aspekt des Geothermie-Beschleunigungsgesetzes ist die schnellere Genehmigung von Geothermie-Anlagen und Wärmepumpen, die Ressourcen wie Flusswasser, Abwasser oder Luft nutzen. Auch der Bau von Wärmespeichern und Fernwärmeleitungen wird vereinfacht, sodass der Wärmetransport zwischen Erzeuger und Endverbraucher effizienter gestaltet werden kann. Geothermie und verwandte Technologien erhalten dabei den Status eines „überragenden öffentlichen Interesses“, ähnlich wie bei Wind- und PV-Anlagen. Damit wird die Energiewende weiter vorangetrieben.

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Der Gesetzentwurf umfasst Änderungen im Bergrecht, Wasserrecht und Naturschutzrecht, um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Behörden können beispielsweise seismische Erkundungen zeitlich besser planen, da Einschränkungen im Artenschutz klarer definiert werden. Neu ist auch die Einführung von Höchstfristen: Genehmigungen nach Bergrecht müssen künftig innerhalb eines Jahres erteilt werden. Außerdem können Bergämter unter bestimmten Bedingungen von der Betriebsplanpflicht absehen, was besonders für größere Projekte zur Wärmeerzeugung von Bedeutung ist.

Das GeoBG sieht die Einführung eines Projektmanagers vor, der Genehmigungsbehörden bei der Abwicklung von Verfahren unterstützt. Obwohl er selbst keine Entscheidungen trifft, trägt er zur Beschleunigung bei. Vorgaben zur Digitalisierung und zur Vollständigkeitsprüfung von Antragsunterlagen sollen sicherstellen, dass Prozesse effizient und nachvollziehbar gestaltet werden. Diese Maßnahmen schaffen Synergien mit bestehenden Standards, wie sie im Bundes-Immissionsschutzrecht bereits etabliert sind.

Ein weiteres Element des Geothermie-Beschleunigungsgesetzes ist die vollständige Absicherung von Schäden im Zusammenhang mit Geothermieprojekten. Bergämter sollen zukünftig Sicherheitsleistungen von Unternehmen verlangen können, um im Schadensfall abgesichert zu sein. Diese Regelung stärkt das Vertrauen in Geothermieprojekte und bietet zusätzliche Sicherheit für betroffene Regionen.

Mit dem Geothermie-Beschleunigungsgesetz gibt die Bundesregierung der Wärmewende neuen Schwung. Der Entwurf setzt auf klare Zuständigkeiten, verkürzte Genehmigungsverfahren und den Einsatz moderner Technologien, um die ambitionierten Ziele des Koalitionsvertrags und der RED-III umzusetzen. Geothermie, Großwärmepumpen, Wärmespeicher und Fernwärmeleitungen werden so zu tragenden Säulen der klimaneutralen Energieversorgung.

Quelle: BMWK, Entwurf GeoBG, Stand Juli 2025

Vergabekompass gestartet: Digitale Orientierungshilfe für Architekten in Bayern und Berlin

Neue digitale Tools der Architektenkammern Bayern und Berlin: Der „Vergabekompass“ sorgt für mehr Transparenz und Orientierung in der öffentlichen Vergabe.

Die Vergabepraxis der öffentlichen Hand sorgt seit Jahren für Kritik, besonders bei Architekten. Die neuen „Vergabekompass“-Plattformen der Architektenkammern Bayern und Berlin sollen nun für mehr Transparenz und Orientierung im komplexen Vergabewesen sorgen. Diese digitalen Tools erleichtern insbesondere jungen und kleinen Büros den Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen.

In Bayern und Berlin sind kürzlich die digitalen Plattformen „Vergabekompass“ online gegangen. Die Berliner Plattform befindet sich aktuell noch in der Pilotphase und listet bislang nur zwei RPW-Verfahren. In Bayern hingegen werden bereits alle RPW– und VgV-Verfahren aus dem EU-Amtsblatt integriert.

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Der Bayerische „Vergabekompass“ hebt sich durch zusätzliche Funktionen hervor. Neben der Auflistung von Verfahren nach RPW und VgV bietet die Plattform eine kompakte Bewertung hinsichtlich RPW-Konformität, Eignungskriterien, Honorarzuschlägen und Lösungsvorschlägen. Diese Einordnungen basieren auf Best-Practice-Empfehlungen der Bayerischen Architektenkammer und schaffen wertvolle Orientierung – ohne jedoch eine juristische Beurteilung zu leisten.

Die Plattformen richten sich nicht nur an Planer, sondern auch an ausschreibende Stellen. Ziel ist es, durch die zentral zugänglichen Best-Practice-Beispiele eine Verbesserung der Vergabepraxis zu fördern. Die Initiative geht auf die Bayerische Architektenkammer zurück, die sich am österreichischen Modell Architekturwettbewerb in Österreich orientiert hat. Auch andere Bundesländer zeigen bereits Interesse an der Idee.

Quelle: Vergabekompasse der Architektenkammern Bayern und Berlin

Neues UBA-Tool: Lebenszyklus- und CO2-Kosten präzise berechnen

Mit dem neuen Tool des UBA lassen sich Lebenszyklus- und CO₂-Kosten systematisch berechnen – ein praxisnahes Hilfsmittel für nachhaltige öffentliche Beschaffung.

Die Lebenszykluskostenrechnung (Life Cycle Costing, LCC) erfasst alle Kosten, die ein Produkt im Laufe seines gesamten Lebenszyklus verursacht. Produkte mit höheren Anschaffungskosten erweisen sich dabei oft als wirtschaftlicher – insbesondere, wenn sie geringere Folge- oder Betriebskosten aufweisen. Das neue Tool des Umweltbundesamts (UBA) ermöglicht es nun, nicht nur die Kosten, sondern auch die voraussichtlichen Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus hinweg zu berechnen.

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Eine bisherige Umsetzungslücke betraf § 2 Abs. 1 AVV Klima, der fordert, dass Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen möglichst auch eine Prognose der Treibhausgasemissionen enthalten. Mit dem neuen LCC-CO2-Tool können öffentliche Auftraggeber diese Anforderung erfüllen, indem CO2-Kosten über einen anzusetzenden CO2-Preis in die Lebenszykluskosten integriert werden. So können umweltfreundliche Produkte bei der Angebotswertung gezielter berücksichtigt und systematisch bevorzugt werden.

Das LCC-CO2-Tool bietet öffentlichen Auftraggebern ein flexibles Punktevergabeschema, das die Bewertung von Angeboten vereinfacht. Darüber hinaus steht ein überarbeitetes Schulungsskript, das den Einstieg in die Tool-Nutzung erleichtert. Ergänzende Beispieldateien veranschaulichen praxisnah die Anwendungsmöglichkeiten und helfen bei der Einschätzung der Treibhausgasemissionen.

Quelle: Neues UBA-Tool | Umweltbundesamt

Neues Beihilferecht: Transparenzregister für De-minimis-Beihilfen ab 2026

Zum 1. Januar 2026 wird die Nutzung eines Transparenzregisters für De-minimis-Beihilfen verpflichtend. Diese Regelung betrifft die allgemeine De-minimis-Verordnung sowie die Sondervorschriften für den Agrarbereich und Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse. Nur im Fischerei- und Aquakultursektor bleibt das Register zunächst optional. Ziel ist es, die Gewährleistung und Nachverfolgbarkeit von De-minimis-Beihilfen zu verbessern.

Beihilfegeber müssen ab 2026 jede De-minimis-Beihilfe innerhalb von 20 Tagen nach der Gewährung im Transparenzregister eintragen. Erforderliche Angaben umfassen den Empfänger, den Betrag, den Tag der Beihilfegewährung, die Behörde, das Beihilfeinstrument und die NACE-Klassifikation. Deutschland plant, auf ein unionsweites Register zurückzugreifen. Unternehmen sollten sicherstellen, dass die Eintragungen korrekt erfolgen, da sonst eine Rückforderung drohen könnte.

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Obwohl das Transparenzregister langfristig die De-minimis-Erklärungen ersetzen soll, wird es erst ab 2029 eine vollständige Übersicht über die erhaltenen Beihilfen bieten. Bis dahin bleibt die Verpflichtung bestehen, dass Unternehmen vor der Gewährung einer Beihilfe erklären, welche De-minimis-Beihilfen sie in den letzten drei Jahren erhalten haben.

Das Transparenzregister wird der Öffentlichkeit zugänglich sein, wobei Datenschutzvorgaben berücksichtigt werden. Angaben wie Name und Beihilfebetrag sollen grundsätzlich öffentlich einsehbar sein – Ausnahmen sind bei schützenswerten Interessen möglich. Eine Balance zwischen Transparenz und Datenschutz ist dabei zentral.

Für Konzerne und verbundene Unternehmen gelten besondere Vorgaben. Die Einhaltung der De-minimis-Schwellenwerte wird auf Gruppenebene geprüft. Unternehmen müssen ihre Strukturen genau dokumentieren, um korrekte Eintragungen im Register sicherzustellen. Fehlerhafte Angaben könnten zukünftige Beihilfeanträge gefährden. Insbesondere komplexe Unternehmensverbünde, wie kommunale Beteiligungsgesellschaften, müssen ihre internen Strukturen sorgfältig abbilden.

Quelle: Kapellmann: Update Beihilferecht

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