Versorgung von Versicherten der AOK Hessen mit Verbandmitteln (Lieferleistungen) gemäß §31 Abs.1a SGB V. Leistung muss bedarfsgerecht, zweckmäßig, ausreichend und wirtschaftlich erfolgen. Ausgeschlossen sind Arzneimittel, Hilfsmittel, Lebensmittel, kosmetische Mittel und Sprechstundenbedarf. Teilnahme nach Vorlage vollständiger, unterzeichneter Unt