Welche Vorgaben gelten für Unterschrift, Textform und gescannte PDFs bei der Angebotsabgabe?

Für die Angebotsabgabe gelten je nach Ausschreibung unterschiedliche Vorgaben zu Unterschrift, Textform und Dateiformaten. Ein Angebot muss grundsätzlich unterschrieben sein; welche Signatur erforderlich ist, legt der Auftraggeber fest. Wird die Angebotsabgabe „elektronisch in Textform“ verlangt, genügt in der Regel die einfache elektronische Signatur, bei der Du Deinen Vor- und Nachnamen in ein Eingabefeld einträgst.

Ob Du Unterlagen wie das Leistungsverzeichnis als gescanntes PDF einreichen kannst, richtet sich nach den Vorgaben der Vergabestelle im Bekanntmachungstext. Je nach Ausschreibung können neben PDF-Dateien auch weitere Formate erforderlich sein, zum Beispiel eine GAEB-Datei bei Bauausschreibungen.

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