Was ist das Vier-Augen-Prinzip und wie wird es bei evergabe.de umgesetzt?
Das Vier-Augen-Prinzip ist eine Kontrollmethode, bei der zwei voneinander unabhängige Personen gemeinsam einen Sachverhalt prüfen und dieselbe Entscheidung treffen. Ziel ist, Fehler und Korruption zu minimieren bzw. zu unterbinden.
Bei Vergabeverfahren kommt es insbesondere bei der Angebotsöffnung (vgl. § 14 VOB/A, § 14 VOL/A, § 55 VgV bzw. § 40 UVgO) zum Einsatz: Zwei Personen bezeugen gemeinsam, dass die eingegangenen Angebote zu diesem Zeitpunkt das erste Mal geöffnet und geprüft werden. Gemeinsam wird in der Niederschrift festgehalten, welches Unternehmen welchen Preis für welche Leistung bietet. Hinzukommt, ob das Angebot rechtzeitig eingegangen ist.
Umsetzung bei evergabe.de
Bei evergabe.de wird das Vier-Augen-Prinzip technisch unterstützt, indem sich bei Beginn der Angebotsöffnung jeweils zwei Vergabestellen-Nutzer im System anmelden müssen. Dies gilt sowohl für Nutzer im Tarif evergabe Pro als auch im evergabe Manager, und die Teilnahme wird automatisch im Öffnungsprotokoll vermerkt.
Vergabestellen mit nur einem System-Nutzer, wie z. B. im Tarif evergabe Basic, setzen das Prinzip außerhalb der technischen Lösung um, indem sie eine zweite Person bei der Öffnung am Arbeitsplatz hinzuziehen und dies entsprechend im Öffnungsprotokoll manuell dokumentieren.