Was sind Signaturen und wofür brauche ich sie?
Die elektronische Signatur erfüllt in der elektronischen Welt den gleichen Zweck wie eine eigenhändige Unterschrift auf einem Papierdokument – sie dient der Identifizierung des Erklärenden und bestätigt, dass das Angebot von realen Personen und einer echten Firma stammt. Ohne Unterschrift muss das Angebot ausgeschlossen werden.
Mit dem Angebot gibt der Bieter eine inhaltliche Erklärung zum Auftrag ab, in der er die angebotenen Leistungen und den Preis konkretisiert. Der Auftraggeber prüft alle Angebote auf formelle Fehler, Vollständigkeit und weitere Kriterien; ohne Signatur muss das Angebot ausgeschlossen werden. Wie der Bieter sein Angebot signieren soll, wird in den Vergabeunterlagen festgeschrieben.
Bei Vergabeverfahren mit elektronischer Angebotsabgabe kann es dazu kommen, dass eine elektronische Signatur gebraucht wird. Hier muss genau in den Bekanntmachungstext geschaut werden, denn dort gibt der Auftraggeber an, welche Art für eine einfache Angebotsabgabe notwendig ist. Außerdem regeln alle Vergabeverordnungen den Einsatz derer. Vor allem in der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 Art. 3 Abs. 10–12 werden dazu klare Begriffsbestimmungen gesetzt.
Angebote müssen signiert sein
Die europäische eIDAS-Verordnung schafft die gesetzliche Grundlage für digitale Signaturen. Mit dem Angebot gibt der Bieter eine inhaltliche Erklärung zum jeweils bekannt gegebenen Auftrag ab. Er konkretisiert in diesem die angebotenen Leistungen und den Preis. Der Auftraggeber prüft alle eingegangene Angebote auf formelle Fehler, Vollständigkeit und mehr.
Arten elektronischer Signaturen
Bei der elektronischen Angebotsabgabe gibt es verschiedene Signatur-Möglichkeiten, die der Auftraggeber einfordern kann:
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evergabe.de unterstützt die elektronische Signatur
Wie der Bieter sein Angebot signieren soll, wird in den Vergabeunterlagen festgeschrieben. Über die evergabe.de-Plattform erfolgt die Angebotsabgabe mit Einfacher elektronischer Signatur (in Textform). Diese ist für den Bieter kostenfrei und er muss keine gesonderten Zertifikate oder Hardware kaufen.
Arbeitet der Auftraggeber mit dem evergabe Manager, dann gibt der Bieter sein Angebot mit dem AI Bietercockpit ab. Hierüber sind sowohl eine Fortgeschrittene elektronische oder eine Qualifizierte elektronische Signatur möglich.