Was sind EU-Schwellenwerte und wie hoch sind diese?

Wie hoch die EU-Schwellenwerte sind, setzt die EU-Kommission fest. Alle zwei Jahre werden die Werte überprüft und ggf. neu definiert. Die hier genannten Schwellenwerte werden zum 01.01.2026 erhöht.

  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge Oberer und Oberster Bundesbehörden: 140.000 Euro

  • Dienst- und Lieferleistungsaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber: 216.000 Euro

  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern: 432.000 Euro

  • Bauaufträge: 5.404.000 Euro

  • Konzessionsvergaben: 5.404.000 Euro

In der Vorbereitung auf eine Ausschreibung muss der Auftraggeber den Nettoauftragswert schätzen. Hier kommen die EU-Schwellenwerte ins Spiel. Sie bestimmen, ab wann Leistungen europaweit ausgeschrieben werden müssen. Das EU-Vergaberecht muss angewendet werden, sobald der Auftragswert die Schwellenwerte erreicht oder überschreitet.

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