Deutscher Verdingungsausschuss für Lieferungen und Dienstleistungen (DVAL)

Der Deutsche Verdingungsausschuss für Lieferungen und Dienstleistungen (DVAL) befasst sich mit der Erarbeitung und Fortschreibung der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL). Der DVAL trägt maßgeblich dazu bei, dass die Vergabe öffentlicher Aufträge im Bereich Lieferungen und Dienstleistungen einheitlich und transparent erfolgt. Er setzt sich aus Vertretern des Bundes, der Länder und der Wirtschaft zusammen.

Aufgaben des DVAL

  • Erstellung, Weiterentwicklung der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL)

  • Berücksichtigung rechtlicher und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen

  • Beratung öffentlicher Auftraggeber und Bieter bei der Anwendung der VOL

 

Vergaberechtsreform 2016 und Einführung der UVgO

Im Rahmen der Vergaberechtsreform 2016 wurde die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) weitgehend durch die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ersetzt. Nach VOL wird nur noch in Sachsen ausgeschrieben. Die UVgO regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte und hat die Aufgabe, die Effizienz und Transparenz im Vergabeverfahren zu erhöhen. Die DVAL hat seit der Vergaberechtsreform nur noch eine beratende Funktion.

Kooperationen

Der DVAL kooperiert eng mit dem Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA). Diese Zusammenarbeit dient der Harmonisierung der Vergaberegeln und Vertragsbedingungen in den Bereichen Bauleistungen sowie Lieferungen und Dienstleistungen. Durch diese Kooperation wird eine konsistente und kohärente Anwendung der Vergaberegelungen in verschiedenen Sektoren gefördert.

Einordnung im Vergaberecht

Der Deutscher Verdingungsausschuss für Lieferungen und Dienstleistungen ist kein gesetzgebendes Organ, sondern ein fachliches Gremium. Seine Tätigkeit entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung, sondern dient der inhaltlichen Vorbereitung und fachlichen Begleitung vergaberechtlicher Regelwerke. Die vom DVAL erarbeiteten Vorschriften entfalten ihre Verbindlichkeit erst durch entsprechende Bezugnahmen in Gesetzen, Verordnungen oder Verwaltungsvorschriften der öffentlichen Hand.

Praktische Bedeutung für Auftraggeber und Unternehmen

Für öffentliche Auftraggeber hat der DVAL heute vor allem mittelbare Relevanz. Seine früheren Regelungsarbeiten prägen weiterhin das Verständnis und die Systematik des Vergaberechts für Liefer- und Dienstleistungen.

Unternehmen begegnen den vom DVAL entwickelten Strukturen insbesondere bei älteren Verträgen oder landesspezifischen Übergangsregelungen. In der Praxis ist daher ein grundlegendes Verständnis der Rolle des DVAL hilfreich, um historische Bezüge und Systementscheidungen im Vergaberecht nachvollziehen zu können, auch wenn die operative Vergabe heute auf anderen Rechtsgrundlagen erfolgt.

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