24. November 2025

§ 75a GO NRW: Neues Vergaberecht für Kommunen ab 2026

Neues Vergaberecht für Nordrhein-Westfalen tritt in Kraft

Ab dem 1. Januar 2026 werden die bisherigen kommunalen Vergabegrundsätze in Nordrhein-Westfalen durch die Regelungen des neuen § 75a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) abgelöst. Dieser Schritt bringt umfassende Änderungen für kommunale Vergaben, insbesondere unterhalb der EU-Schwellenwerte, mit sich. Die neuen Vorgaben fokussieren sich auf Wirtschaftlichkeit, Effizienz, Sparsamkeit sowie Transparenz und Gleichbehandlung.

Neue Freiheiten für kommunale Vergaben

Im Zuge der Reform entfällt die verpflichtende Anwendung von UVgO und VOB/A für Unterschwellenvergaben. Kommunen erhalten dadurch erhebliche Handlungsspielräume: Auftragsvergaben können flexibler und schneller erfolgen, beispielsweise durch Verhandlungen oder den Verzicht auf förmliche Vergabeunterlagen. Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups profitieren von den vereinfachten Verfahren.

Schwerpunkt auf Effizienz und Qualität

Neben der Wirtschaftlichkeit wird künftig auch der Qualität der Leistungen ein höheres Gewicht beigemessen. Kommunen können Qualitätskriterien – wie Nachhaltigkeit oder Energieeffizienz – individuell festlegen. Der Grundsatz der Produktneutralität entfällt, sofern sachliche Gründe wie kurze Lieferzeiten oder regionale Verfügbarkeit vorliegen.

Praktische Änderungen beim Vergabeverfahren

Die neuen Regelungen ermöglichen es, Vergaben ohne verpflichtende Bekanntmachungen durchzuführen. Kommunen dürfen Produkte und Leistungen direkt anhand von Prospekten, Katalogen oder Vergleichsangeboten auswählen. Auch Vertragsverlängerungen und -änderungen sind einfacher möglich, sofern sie weiterhin wirtschaftlich und sparsam sind.

Dokumentation und Transparenz bleiben essenziell

Trotz des geringeren bürokratischen Aufwands bleibt die Dokumentation ein zentraler Bestandteil des Vergabeprozesses. Kommunen müssen wesentliche Entscheidungen nachvollziehbar aufzeichnen, um Transparenz, Gleichbehandlung und die Einhaltung der Haushaltsgrundsätze sicherzustellen.

 
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