Bundesarbeitsgericht präzisiert Equal-Pay-Vorgaben: Fall Daimler Truck
Das Bundesarbeitsgericht hat eine wichtige Entscheidung zu Equal Pay getroffen. Eine Abteilungsleiterin bei Daimler Truck hat nun bessere Chancen auf Entschädigung.
Equal Pay: Bundesarbeitsgericht stärkt Rechte von Frauen
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat eine richtungsweisende Entscheidung zur Equal-Pay-Frage getroffen. Der Fall einer Abteilungsleiterin bei Daimler Truck, die sich aufgrund ihres Geschlechts bei der Bezahlung benachteiligt fühlt, muss nun neu verhandelt werden. Die Klägerin kann auf eine höhere Entschädigung hoffen, da das Gericht den direkten Vergleich ihrer Tätigkeit mit der eines männlichen Kollegen für zulässig erklärt hat.
Dabei gilt: Macht die Klägerin eine gleichwertige Tätigkeit geltend und verdient sie weniger, entsteht eine Vermutung für eine geschlechtsspezifische Benachteiligung – die der Arbeitgeber entkräften muss. Equal Pay bleibt auch weiterhin ein zentrales Thema im Kampf gegen geschlechtsspezifische Diskriminierung.
Diskriminierung bei Gehaltsunterschieden: Der Fall Daimler Truck
Die Klägerin, eine Abteilungsleiterin bei Daimler Truck, arbeitet seit 30 Jahren für das Unternehmen und seit 15 Jahren in einer leitenden Position. Dennoch verdient sie weniger als ihre männlichen Kollegen auf gleicher Hierarchie-Ebene. Mit ihrer Klage konnte sie bereits Teilerfolge erzielen, da sowohl das Arbeitsgericht als auch das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg eine geschlechtsspezifische Benachteiligung feststellten. Dennoch erhielt sie bislang lediglich eine niedrigere Entschädigung als gefordert, was nun vor dem Bundesarbeitsgericht erneut geprüft wurde. Equal Pay steht dabei im Fokus.
Equal Pay: Gehaltsvergleich und Mediane
Im Kern des Falls steht die Frage, wie die Entschädigung der Frau berechnet werden sollte. Die Klägerin forderte die Differenz zwischen ihrem Gehalt und dem eines besser bezahlten Kollegen, der ihrer Ansicht nach gleichwertige Arbeit leistet. Das Landesarbeitsgericht hatte hingegen die Median-Gehälter von Frauen und Männern in vergleichbaren Positionen herangezogen, was zu einer geringeren Entschädigung führte.
Das Bundesarbeitsgericht entschied nun, dass der direkte Vergleich mit dem männlichen Kollegen zulässig ist, wenn die Klägerin geltend macht, dass ihre Arbeit gleichwertig ist. Verdient sie weniger, wird eine Diskriminierung vermutet, die der Arbeitgeber mit objektiven Gründen widerlegen muss. Diese Entscheidung stellt einen wichtigen Schritt für die Umsetzung von Equal Pay dar.
Neuer Verhandlungsprozess beim Landesarbeitsgericht
Das Bundesarbeitsgericht wies den Fall zurück an das Landesarbeitsgericht, wo nun erneut über die genaue Entschädigung verhandelt werden muss. Daimler Truck argumentierte bisher, dass die Gehaltsunterschiede nichts mit dem Geschlecht der Klägerin zu tun hätten, sondern auf Unterschiede in der Qualität der Arbeit zurückzuführen seien. Das Unternehmen ist überzeugt, dass es die Ungleichbehandlung begründen kann. Sollte dies nicht gelingen, könnte die Klägerin die volle Entschädigung erhalten. Equal Pay bleibt ein entscheidender Prüfstein für das Unternehmen.
Positive Reaktionen und kritische Stimmen
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte, die die Klägerin unterstützt, begrüßt die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts: Frauen müssten sich nicht mit Mittelmaß zufriedengeben, sondern könnten sich direkt mit männlichen Kollegen vergleichen, die die gleiche Arbeit leisten. Daimler Truck hingegen bleibt bei seiner Position, dass individuelle Leistung und nicht nur gleichwertige Tätigkeit ausschlaggebend für die Gehaltsfestlegung seien. Die Diskussion um Equal Pay wird damit weiter vertieft.