25. Juni 2026

BDI kritisiert höhere Wertgrenzen im Vergaberecht

Die Föderale Modernisierungsagenda soll Verwaltung und öffentliche Organisation in Deutschland grundlegend erneuern und verschlanken. Von insgesamt 237 Maßnahmen betreffen 14 das öffentliche Auftragswesen. Der BDI hat die geplanten vergaberechtlichen Maßnahmen in einem Positionspapier bewertet.

BDI fordert praxistaugliche Vereinfachungen statt pauschaler Erleichterungen

Im Mittelpunkt des BDI-Papiers stehen die 14 vergaberechtlichen Maßnahmen der Föderalen Modernisierungsagenda. Der Verband bewertet, welche Vorschläge aus Sicht der Industrie zu einer echten Entlastung beitragen können – und wo Nachbesserungsbedarf besteht.

Dabei betont der Verband, dass Vereinfachungen im Vergaberecht nicht allein an formalen Erleichterungen gemessen werden sollten. Entscheidend ist, ob die öffentliche Beschaffung dadurch tatsächlich schneller, einheitlicher und praxistauglicher wird, ohne Transparenz und Wettbewerb zu schwächen.

Höhere Wertgrenzen stehen im Fokus der Kritik

Ein zentraler Diskussionspunkt sind höhere Wertgrenzen für Direktaufträge und vereinfachte Vergabeverfahren. Der BDI lehnt eine weitere pauschale Erhöhung bereits teilweise sehr hoher Wertgrenzen ab. Stattdessen fordert der Verband eine Vereinheitlichung der unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern und eine Rückführung auf ein angemessenes Maß. Direktaufträge seien aus Sicht des BDI keine regulären Vergabeverfahren und würden häufig ohne Wettbewerb und Transparenz vergeben. Zu hohe Wertgrenzen könnten daher Transparenz, Marktzugang und Wettbewerb schwächen.

Auch eine Anhebung der EU-Schwellenwerte für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sieht der BDI kritisch. Der Verband begründet dies damit, dass höhere EU-Schwellenwerte die Marktöffnung und den effektiven Vergaberechtsschutz auf europäischer und globaler Ebene schwächen könnten.

Beschaffung soll schneller und einheitlicher werden

Für eine spürbare Modernisierung braucht es aus Sicht des BDI mehr als höhere Wertgrenzen. Entscheidend seien einheitlichere Regeln, standardisierte Formulare, digitale Verfahren und eine bessere Abstimmung zwischen Bund und Ländern. Nur wenn Verfahren einfacher und berechenbarer werden, kann die öffentliche Beschaffung schneller zur Umsetzung von Investitionen beitragen.

 
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