BDI zur UVgO-Reform: Einheitliche Regeln nötig
Die Reform der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) soll öffentliche Beschaffungen beschleunigen und vereinfachen. Mit der Reduzierung von 54 auf 24 Paragrafen sowie einem stärkeren Fokus auf digitale Verfahren werden aus Sicht des BDI wichtige Schritte in die richtige Richtung unternommen. Zugleich bleibt die uneinheitliche Anwendung der UVgO zwischen Bund und Ländern ein zentrales Problem. Der BDI fordert deshalb eine bundesweit einheitliche und verbindliche Regelung, um Rechtssicherheit zu erhöhen und Unternehmen den Zugang zu öffentlichen Vergaben zu erleichtern. Hinzu kommt ein je nach Bundesland unterschiedlich ausgestalteter Rechtsschutz im Unterschwellenbereich, der für Bieter zusätzliche Unsicherheit schafft.
Wettbewerb und Marktzugang sichern
Höhere Wertgrenzen für Direktaufträge, erleichterte Inhouse-Vergaben und zusätzliche Möglichkeiten für Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb können Beschaffungen beschleunigen. Der BDI warnt jedoch davor, dass dadurch der Wettbewerb eingeschränkt werden könnte. Insbesondere Start-ups sowie kleine und mittlere Unternehmen könnten seltener Zugang zu öffentlichen Beschaffungen erhalten. Deshalb fordert der Verband wirksame Sicherungen für Transparenz, Wettbewerb und Chancengleichheit.
Digitalisierung als Chance für die öffentliche Beschaffung
Ein zentraler Schwerpunkt der UVgO-Reform liegt auf der elektronischen Durchführung von Vergabeverfahren. Der BDI begrüßt den geplanten zentralen Zugang zu Vergaben über den im Aufbau befindlichen Marktplatz Deutschland, sieht bei der Harmonisierung der Verwaltungslandschaft jedoch weiteren Handlungsbedarf. Einheitliche Datenformate, eine barrierefreie Auffindbarkeit und vollständig digitale Abläufe sind aus Sicht des Verbands entscheidend, um öffentliche Beschaffungen effizienter und zugänglicher zu gestalten.
Auch KI-gestützte Verfahren können öffentliche Vergaben effizienter machen. Dafür brauche es klare Regeln zu Datenschutz, Haftung und zur Einhaltung der europäischen KI-Verordnung. Zudem sollte die Wirtschaft eng in die weitere Ausgestaltung einbezogen werden.
Weniger Nachweispflichten – mehr Beteiligung
Neue Regelungen wie der Vorrang von Eigenerklärungen, das Once-Only-Prinzip und die Möglichkeit, Nachweise erst von aussichtsreichen Bietern anzufordern, sollen den Aufwand für Unternehmen reduzieren. Der BDI begrüßt diese Ansätze, fordert aber eine konsequentere Umsetzung. Insbesondere sollten bereits vorhandene digitale Nachweise automatisiert abgerufen werden können. Verhältnismäßige Anforderungen an Umsätze, Referenzen und Unternehmensgrößen sind wichtig, damit auch kleinere Anbieter und Start-ups von der Reform profitieren.
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