11. September 2026

Best-Bieter-Prinzip: Einfachere Vergaben in Brandenburg

Die Brandenburger Landesregierung hat das Best-Bieter-Prinzip bei öffentlichen Vergaben eingeführt. Um das Best-Bieter-Prinzip rechtlich zu verankern, wurde die Verwaltungsvorschrift zur Landeshaushaltsordnung (VV-LHO) geändert und die Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) entsprechend angepasst. Die KomHKV ist am 25. August 2026 in Kraft getreten. Seitdem gilt das Best-Bieter-Prinzip sowohl für die Landesverwaltung als auch für die Kommunen im Land Brandenburg.

So funktioniert das Best-Bieter-Prinzip in der Praxis

Kern des Best-Bieter-Prinzips ist eine deutliche Verschlankung der Nachweisführung: Bestimmte Nachweise werden künftig nur noch von aussichtsreichen Bietern verlangt. Nach dem Best-Bieter-Prinzip muss also – soweit möglich – nur noch ein Bieter oder eine kleine Gruppe aussichtsreicher Bieter die eigene Eignung belegen. Soweit möglich, müssen Unternehmen umfangreiche Eignungsnachweise erst vorlegen, wenn sie für den Zuschlag in Betracht kommen. Dadurch können die Einreichung und Prüfung von Dokumenten entfallen, die letztlich nicht benötigt werden.

Best-Bieter-Prinzip entlastet Kommunen spürbar

Innenminister Dr. Jan Redmann betont die Wirkung des Best-Bieter-Prinzips für die kommunale Ebene: „Mit dem Best-Bieter-Prinzip im Vergaberecht entlasten wir unsere Kommunen spürbar von unnötigem Aufwand. Ab sofort werden bestimmte Nachweise nur von aussichtsreichen Bietern verlangt. Nur wer echte Zuschlagschancen hat, muss alle Nachweise vorlegen.“ Das Best-Bieter-Prinzip sei „notwendiger Bürokratieabbau und echter Modernisierungsschub in einem“ – davon profitierten Bieter, Kommunen und am Ende auch die Menschen in Brandenburg, weil sich die Verwaltungen wieder auf das Wesentliche konzentrieren könnten.

Finanzminister Keller sieht grundlegende Vereinfachung bei Vergaben

Finanzminister Daniel Keller sieht im Best-Bieter-Prinzip eine grundlegende Neuausrichtung: „Mit der Einführung des Best-Bieter-Prinzips stellen wir öffentliche Vergabeverfahren ein Stück weit vom Kopf auf die Füße.“ Unternehmen würden durch das Best-Bieter-Prinzip von der generellen Vorlage von Nachweisen und Unterlagen entlastet. Zugleich falle eine Hürde weg, die gerade ortsansässige kleine und mittlere Unternehmen mitunter von der Teilnahme an Vergabeverfahren abgeschreckt habe. Das sei nicht nur gut für die Brandenburger Wirtschaft, sondern auch für Kommunen und Land, die von den Steuereinnahmen ortsansässiger Unternehmen und ihrer Beschäftigten profitierten. Keller hatte die Initiative zum Best-Bieter-Prinzip noch als Wirtschaftsminister gemeinsam mit den Verbänden gestartet.

Best-Bieter-Prinzip stärkt KMU und den Wettbewerb

Wirtschaftsministerin Martina Klement hebt den unternehmensfreundlichen Charakter des Best-Bieter-Prinzips hervor: „Mit dem Best-Bieter-Prinzip vereinfachen wir öffentliche Vergaben in Brandenburg und gestalten diese unternehmensfreundlicher.“ Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen profitierten davon, Nachweise erst dann vorlegen zu müssen, wenn sie tatsächlich für den Zuschlag in Betracht kommen. So baue das Best-Bieter-Prinzip bürokratische Hürden ab, stärke den Wettbewerb und erleichtere den Zugang zu öffentlichen Aufträgen – zum Vorteil der Unternehmen, der öffentlichen Hand und des Wirtschaftsstandorts Brandenburg.

Best-Bieter-Prinzip als Baustein der Vergabemodernisierung

Die Neuregelung gilt für Landesverwaltung und Kommunen gleichermaßen und soll Vergabeverfahren einfacher, effizienter und bürokratieärmer machen. Mit dem Best-Bieter-Prinzip setzt das Land Brandenburg seinen Kurs zum Bürokratieabbau und zur Modernisierung des öffentlichen Auftragswesens konsequent fort.

 
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