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BMWE startet Vorverfahren für Gebotsverfahren 2026 der CO2-Differenzverträge

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat das Vorverfahren zum Gebotsverfahren 2026 der CO2-Differenzverträge gestartet. Ziel ist es, Investitionen in CO2-arme Produktionsverfahren in energieintensiven Branchen wie Chemie, Stahl, Zement oder Glas zu fördern. Mit den CO2-Differenzverträgen sollen Unternehmen bei der Umstellung auf klimafreundliche Technologien unterstützt werden.

Im Rahmen des Vorverfahrens konsultiert das BMWE die Industrie zu den Förderregeln der CO2-Differenzverträge. Zudem können Unternehmen über das Verfahren ihre Projekte für die Teilnahme an der Auktion anmelden. Die 2026er-Runde der Klimaschutzverträge ist dabei flexibler und mittelstandsfreundlicher gestaltet. Neu ist die Förderfähigkeit von Technologien zur CO2-Abscheidung und Speicherung (CCS) sowie CO2-Abscheidung und Nutzung (CCU).

Eine Teilnahme am Vorverfahren bis spätestens 1. Dezember 2025 ist zwingend erforderlich, um im Gebotsverfahren 2026 ein Gebot abgeben zu können. Unternehmen aus dem Vorverfahren 2024 können sich durch eine einfache Bestätigungserklärung anmelden. Die Verfahrensregeln für 2026 wurden am 6. Oktober 2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das eigentliche Gebotsverfahren startet voraussichtlich Mitte 2026 und basiert auf einem wettbewerblichen Auktionsmodell.

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Die CO2-Differenzverträge bieten Unternehmen langfristige Planungssicherheit, indem sie Preisrisiken für CO2-arme Produktionsverfahren ausgleichen. Über einen Zeitraum von 15 Jahren werden Schwankungen bei CO2- und Energiepreisen sowie Mehrkosten gegenüber herkömmlichen Technologien kompensiert. Diese Förderung macht klimafreundliche Produktionsverfahren wettbewerbsfähig und unterstützt den Markthochlauf neuer Technologien wie industrielle Wärmepumpen, Wasserstoffanwendungen oder CO2-Speichertechnologien.

Die CO2-Differenzverträge sind unbürokratisch und technologieoffen gestaltet. Unternehmen können frei entscheiden, wie sie ihre Produktionsverfahren umstellen, solange die CO2-Einsparungsziele (60 % ab dem dritten Jahr, 90 % am Ende der Vertragslaufzeit) erreicht werden. Mittelständische Unternehmen profitieren ebenfalls von der Offenheit des Instruments. Die Vergabe erfolgt marktwirtschaftlich auf Basis der tatsächlich erzielten CO2-Einsparung.

Differenzverträge haben sich international bewährt und kommen bereits in Ländern wie dem Vereinigten Königreich, Frankreich oder den Niederlanden zum Einsatz. Sie fördern nicht nur klimafreundliche Technologien, sondern stärken auch die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie. Das Gebotsverfahren 2026 steht jedoch unter dem Vorbehalt der Haushaltsfreigabe und einer beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission.

Weitere Informationen und Unterlagen zum Vorverfahren 2026 finden Interessierte auf der Website des Förderprogramms klimaschutzvertraege.info.

Quelle: BMWE startet vorbereitendes Verfahren für das Gebotsverfahren 2026 der CO2-Differenzverträge (Klimaschutzverträge) – BMWE

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