Brandenburg plant Reform der Bauordnung
Die Brandenburgische Bauordnung soll modernisiert und Bauvorhaben künftig beschleunigt werden. Die Verabschiedung des Entwurfs im Parlament ist noch vor der Sommerpause vorgesehen. Ziel ist es, die Bearbeitungsfristen für Bauanträge klar zu regeln: Innerhalb von vier Wochen soll geprüft werden, ob ein Antrag vollständig ist. Die Fachbehörden haben anschließend einen Monat Zeit, Stellung zu nehmen. Äußern sie sich nicht fristgerecht, soll gelten, dass öffentliche Belange dem Bauvorhaben nicht entgegenstehen. Durch die Einführung digitaler Genehmigungsverfahren und die Ausweitung verfahrensfreier Vorhaben soll der Bauprozess insgesamt effizienter gestaltet werden.
Flexiblere Vorschriften für modulare Bauprojekte
Die geplanten Änderungen sollen auch das serielle und modulare Bauen erleichtern. Matthias Steinfurth, Sprecher für Bauen und Wohnen der SPD-Fraktion im Brandenburgischen Landtag, erklärte, die Bauvorschriften sollten flexibler werden. Zudem solle das serielle und modulare Bauen durch die Anerkennung von Typengenehmigungen anderer Länder vereinfacht werden. Außerdem soll der digitale Bauantrag verpflichtend eingeführt werden, allerdings erst zum 1. Januar 2027 – ein Startdatum, das Steinfurth als zu spät kritisiert.
Kritik und Nachbesserungsvorschläge
Die SPD sieht weiteren Anpassungsbedarf: Umbauten und Umnutzungen im Gewerbebereich sollen nach Ansicht der Fraktion ebenfalls genehmigungsfrei gestellt werden. Außerdem fordert Steinfurth, dass Abweichungen nach § 67 Abs. 1 BbgBO künftig zugelassen werden müssen, wenn keine öffentlichen oder nachbarlichen Belange entgegenstehen. Steinfurth zeigte sich zuversichtlich, das Verfahren bis zur Sommerpause abschließen zu können.
Praktische Auswirkungen bleiben abzuwarten
Christian Dorst, baupolitischer Sprecher der BSW-Fraktion und selbst Bauunternehmer, äußert Zweifel an der Wirksamkeit der Reform. Als wesentliche Änderung nennt er den neuen Paragraphen 51a, der die Schaffung von Wohnraum in Bestandsgebäuden erleichtern soll. Andere Regelungen zur angestrebten Verkürzung der Verfahrensdauer müssten sich aus seiner Sicht erst im Praxistest bewähren. Ob die Novelle zur Belebung des Baugewerbes beitragen kann, bleibt offen.
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