Haushalt 2025: Bundesrat billigt Gesetz
Der Bundesrat hat am 26. September 2025 das Haushaltsgesetz gebilligt. Aufgrund des Koalitionsbruchs im November 2024 kam es zur Verzögerung, sodass zunächst eine vorläufige Haushaltsführung galt. Nun kann der Etat rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Höhere Ausgaben als im Vorjahr
Mit einem Gesamtvolumen von 502,5 Milliarden Euro steigen die staatlichen Ausgaben um rund fünf Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Neuverschuldung liegt bei knapp 82 Milliarden Euro, ohne Sondervermögen. Für Investitionen sind etwa 63 Milliarden Euro eingeplant; zusätzlich können Mittel aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ genutzt werden.
Schwerpunkte auf Infrastruktur und Digitalisierung
Die Bundesregierung legt im Haushalt 2025 Investitionsschwerpunkte auf Infrastruktur, Mobilität, Digitalisierung, Bildung und Forschung, Innovation und Klimaschutz. Besonders hohe Mittel sind für die Modernisierung der Bahn-, Straßen- und Brückeninfrastruktur vorgesehen. Auch innere und äußere Sicherheit stehen im Fokus der Investitionen.
Haushalt 2025: Drei zentrale Herausforderungen
Der neue Bundeshaushalt adressiert drei zentrale Herausforderungen: die verschärfte Sicherheitslage durch den Ukraine-Krieg, die wirtschaftliche Schwächephase und den Modernisierungsbedarf in Deutschland. Durch gezielte Investitionen und Strukturreformen sollen Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit gestärkt sowie Bürokratie abgebaut werden. Gleichzeitig bemüht sich die Bundesregierung um Haushaltskonsolidierung, indem Ausgaben strengen Finanzierungsvorbehalten unterliegen.
Etat des Bundesrates
Auch der Finanzplan des Bundesrates ist Teil des Haushalts. Mit 38,5 Millionen Euro gehört er zu den kleinsten Einzelplänen.
Nächste Schritte
Nach der Billigung durch den Bundesrat kann das Haushaltsgesetz 2025 ausgefertigt und verkündet werden. Es wird rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft treten und somit die vorläufige Haushaltsführung beenden.
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