23. Juli 2026

Drittstaatliche Subventionen: Ergebnisse und Anpassungen

Die Europäische Kommission hat erstmals die Anwendung der Verordnung über drittstaatliche Subventionen überprüft. Nach ihrer Einschätzung ist die Verordnung grundsätzlich geeignet, Wettbewerbsverzerrungen im EU-Binnenmarkt zu begegnen, die durch Subventionen aus Nicht-EU-Staaten entstehen können. Ihr Ziel, gleiche Wettbewerbsbedingungen für die im Binnenmarkt tätigen Unternehmen zu gewährleisten, sei weiterhin relevant.

Erfahrungen der ersten Anwendungsjahre

Die Verordnung über drittstaatliche Subventionen gilt seit dem 13. Juli 2023.

Mit der Verordnung wurde nach Einschätzung der Kommission eine Regelungslücke geschlossen. Während Beihilfen der EU-Mitgliedstaaten bereits nach den europäischen Beihilfevorschriften kontrolliert werden, konnten finanzielle Zuwendungen aus Drittstaaten zuvor nicht mit einem vergleichbaren Instrument überprüft werden.

Die Verordnung ermöglicht es der Kommission, drittstaatliche Subventionen zu untersuchen, die Unternehmen einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil verschaffen und dadurch den Binnenmarkt verzerren könnten. Dafür stehen ihr Anmeldeverfahren für bestimmte größere Unternehmenszusammenschlüsse und öffentliche Vergabeverfahren sowie Untersuchungen von Amts wegen zur Verfügung.

Kommission erwägt gezielte Änderungen

Die Überprüfung bestätigt nach Auffassung der Kommission grundsätzlich die Zweckmäßigkeit des Instruments. Zugleich sieht sie Möglichkeiten, die Anwendung der Verordnung zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu reduzieren.

Zu den von der Kommission geprüften Optionen zählen insbesondere:

  • Anhebung der Umsatzschwelle für anmeldepflichtige Unternehmenszusammenschlüsse,

  • vereinfachte Anmelde- und Berichtspflichten,

  • zusätzliche Ausnahmen für bestimmte Meldepflichten,

  • eine klarere Abgrenzung der anzugebenden finanziellen Zuwendungen sowie

  • zusätzliche Klarstellungen zu verfahrensrechtlichen Anforderungen.

Die genannten Änderungen sind noch nicht endgültig beschlossen. Die Kommission will die möglichen Anpassungen weiter prüfen und betroffene Akteure in das weitere Verfahren einbeziehen.

Bedeutung für öffentliche Vergabeverfahren

Bei größeren öffentlichen Vergabeverfahren müssen Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen die von ihnen erhaltenen finanziellen Zuwendungen aus Drittstaaten melden. Die Kommission kann anschließend untersuchen, ob eine drittstaatliche Subvention einem Bieter einen ungerechtfertigten Vorteil verschafft und dadurch das Vergabeverfahren verzerrt.

Nach den Ergebnissen der Überprüfung hat sich dieses Kontrollinstrument grundsätzlich bewährt. Gleichzeitig soll geprüft werden, wie sich die Meldepflichten stärker auf tatsächlich relevante finanzielle Zuwendungen konzentrieren lassen. Damit könnten unnötige Belastungen für Unternehmen und öffentliche Auftraggeber verringert werden.

Fazit und Ausblick

Die Kommission stellt die Grundstruktur der Verordnung über drittstaatliche Subventionen nicht infrage. Sie erwägt jedoch gezielte Änderungen, um die Verfahren zu vereinfachen, die Rechtssicherheit zu verbessern und den Verwaltungsaufwand zu begrenzen.

 
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