11. Juni 2026

EU-Ausschuss der Regionen zur Vergabereform

Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) hat zur geplanten Überarbeitung der EU-Vergaberichtlinien Stellung genommen. Hintergrund ist die Bewertung der Richtlinien von 2014 durch die Europäische Kommission mit Blick auf einen für 2026 erwarteten Reformvorschlag. Der AdR fordert dabei einfachere Vergaberegeln, weniger Verwaltungslasten und eine stärkere Berücksichtigung lokaler und regionaler Auftraggeber.

AdR fordert Vereinfachung und besseren KMU-Zugang

Der AdR begrüßt, dass die Kommission die Vereinfachung der Vergabevorschriften in den Blick nimmt. Weniger komplexe Vorschriften sollen insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) den Zugang erleichtern und grenzüberschreitende Beteiligung stärken.

Herausforderungen für lokale Akteure

Viele lokale und regionale Auftraggeber stehen nach Einschätzung des AdR vor strengen EU-Vorgaben, komplexen rechtlichen Anforderungen und begrenzten finanziellen sowie personellen Ressourcen. Die Kommission wird aufgefordert, keine zusätzlichen administrativen Lasten aufzuerlegen und die territorialen Auswirkungen stärker zu berücksichtigen.

Förderung von Innovation und Nachhaltigkeit

Der AdR sieht in der öffentlichen Vergabe ein Instrument, um Innovation sowie soziale und ökologische Nachhaltigkeit auf freiwilliger Basis zu fördern. Zugleich betont er, dass solche Kriterien mit Vereinfachung, Rechtssicherheit und den praktischen Möglichkeiten lokaler und regionaler Auftraggeber vereinbar bleiben müssen. Strategische Sektoren wie Energie und Verteidigung stehen dabei besonders im Fokus. Für bestimmte, klar definierte und begrenzte Bereiche befürwortet der AdR eine „Made in Europe“-Präferenz, sofern klare Kriterien gelten und internationale Verpflichtungen beachtet werden.

AdR: Digitalisierung darf keine neuen Lasten schaffen

Die Digitalisierung der Vergabeprozesse wird als entscheidender Faktor angesehen, um Transparenz zu erhöhen und Kosten zu senken. Gleichzeitig warnt der AdR vor neuen Belastungen durch starre digitale Anforderungen und fordert benutzerfreundliche, interoperable Systeme. Zudem betont der Ausschuss, dass der Digitalisierung eine Vereinfachung vorausgehen sollte.

 
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