8. September 2026

EU plant neue Vergaberegeln gegen Abhängigkeiten

Die Europäische Kommission bereitet eine umfassende Reform der EU-Vergabevorschriften vor. Ziel ist es, schädliche strategische Abhängigkeiten von Lieferanten aus Drittstaaten bei öffentlichen Aufträgen einzudämmen. China wird in dem Entwurf zwar nicht namentlich genannt, gilt aber als wesentlicher Adressat der geplanten Regelungen.

Der Gesetzentwurf soll laut Euractiv voraussichtlich am Mittwoch, dem 9. September 2026, von EU-Industriekommissar Stéphane Séjourné vorgestellt werden. Bis zur formellen Veröffentlichung könne sich der Entwurf allerdings noch ändern. Vorgesehen sind unter anderem Regelungen, die eine übermäßige Konzentration auf den niedrigsten Preis bei öffentlichen Ausschreibungen verringern sollen.

China gilt als zentraler Adressat der Reform

Brüssel wirft China seit Längerem vor, dass chinesische Unternehmen europäische Wettbewerber mithilfe unfairer Subventionen unterbieten. Zudem kritisiert die EU Exportbeschränkungen Pekings für kritische Mineralien, bei deren Produktion China eine dominierende Rolle spielt.

Die Kommission verweist in dem Vorschlag auf den geopolitischen Wettbewerb, Schwachstellen in Lieferketten und die mögliche Instrumentalisierung wirtschaftlicher Abhängigkeiten. Das öffentliche Beschaffungswesen entspricht demnach rund 15 Prozent des Bruttoinlandsprodukts der EU und habe damit strategische Bedeutung.

Schutz kritischer Infrastruktur und Lieferketten

Der Entwurf nennt Kriterien, die abhängig vom jeweiligen Auftrag bei der Vergabe berücksichtigt werden können. Dazu zählen der Schutz kritischer Infrastrukturen, strategischer Lieferketten und Schlüsseltechnologien.

Auch die Verhinderung von Spionage, die Widerstandsfähigkeit gegen physische, Cyber- und hybride Angriffe sowie die Begrenzung schädlicher Einflussnahme durch Akteure außerhalb der EU sollen bei bestimmten Aufträgen berücksichtigt werden können.

Strengere Regeln für ungewöhnlich niedrige Angebote

Zudem sollen öffentliche Auftraggeber Bieter dazu verpflichten, auffallend niedrige Preise zu erläutern, wenn diese deutlich unter den Angeboten der Konkurrenz liegen. Können Unternehmen besonders niedrige Preise nicht angemessen begründen, sollen sie vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden können.

Die Regelung zielt auf besonders niedrige Angebote, deren Preis nicht angemessen begründet werden kann.

Zusammenhang mit weiteren EU-Initiativen

Die Vergabereform steht im Zusammenhang mit weiteren EU-Initiativen zur Stärkung europäischer Wertschöpfung und zur Verringerung strategischer Abhängigkeiten. Dazu gehört etwa der Industrial Accelerator Act, der Vorgaben für lokale Wertschöpfung vorsieht und von Peking als „institutionelle Diskriminierung“ kritisiert wurde.

EU-Handelskommissar Maroš Šefčovič fordert von China unter anderem Fortschritte beim Handelsüberschuss, bei Exportbeschränkungen und beim Abbau von Marktbarrieren. Daneben arbeitet die Kommission laut der Ausgangsmeldung an einem Instrument, das europäische Unternehmen zu einer stärkeren Diversifizierung ihrer Lieferketten bewegen soll.

 
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