27. Oktober 2025

Neue EU-Schwellenwerte ab 2026

Zum 1. Januar 2026 werden die EU-Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge leicht gesenkt.
Demnach gelten folgende neue Werte:

Richtlinie für klassische öffentliche Aufträge (2014/24/EU)

  • Bauleistungen: 5.404.000 Euro (statt bisher 5.538.000 Euro)

  • Liefer-/Dienstleistungen: 216.000 Euro (statt bisher 221.000 Euro)

  • Zentrale Regierungsdienststellen: 140.000 Euro (statt bisher 143.000 Euro)

Sektorenrichtlinie und Richtlinie Verteidigung und Sicherheit (2014/25/EU und 2009/81/EG)

  • Bauleistungen: 5.404.000 Euro (statt bisher 5.538.000 Euro)

  • Liefer-/Dienstleistungen: 432.000 Euro (statt bisher 443.000 Euro)

Konzessionsrichtlinie (2014/23/EU)

  • 5.404.000 Euro (statt bisher 5.538.000 Euro)

Geltung in der EU, Anpassungsmechanismus und Befristung

Die Schwellenwerte wurden von der Europäischen Kommission überprüft und mit den Delegierten Verordnungen (EU) 2025/2150, 2025/2151 und 2025/2152 neu festgelegt. Sie gelten ab dem 1. Januar 2026 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar, ohne dass eine nationale Umsetzung erforderlich ist.

Die Anpassung der EU-Schwellenwerte erfolgt turnusgemäß auf Grundlage des Government Procurement Agreement (GPA) der WTO; da die Werte in Sonderziehungsrechten (SZR) berechnet werden, werden sie alle zwei Jahre an die aktuellen Wechselkurse angepasst.
Für soziale und andere besondere Dienstleistungen erfolgt keine Anpassung; die Schwellenwerte bleiben unverändert bei 750.000 € (klassisch) bzw. 1.000.000 € (Sektoren).
Die Gültigkeit der neuen Schwellenwerte ist bis zum 31. Dezember 2027 befristet.

 
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