9. Januar 2026

GRW-Neuaufstellung 2026: Neue Wirtschaftshilfen für strukturschwache Regionen

Zukunftsorientierte Förderung ab 2026

Ab dem 1. Januar 2026 wird die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) umfassend modernisiert. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das Bundesministerium der Finanzen und die Länder haben die Förderregelungen systematisch überarbeitet. Mit einem Finanzvolumen von 1,3 Milliarden Euro, das Bund und Länder jeweils hälftig tragen, sollen strukturschwache Regionen gezielt gestärkt werden. Die Länder übernehmen dabei die Auswahl und Durchführung der Projekte, abgestimmt auf regionale Bedürfnisse.

Einfacherer Zugang für Unternehmen

Ein zentraler Punkt der GRW-Neuaufstellung ist der vereinfachte Förderzugang. Die Förderfähigkeit wird künftig anhand einer klaren Branchenliste geprüft, wodurch bisherige Hürden für bestimmte Wirtschaftszweige entfallen. Kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren von zusätzlichen Anreizen: Arbeitsplatzanforderungen werden bis Ende 2028 vereinfacht, und Ausbildungsplätze erhalten in Regionen mit Bevölkerungsrückgang eine doppelte Anrechnung. Neu ist außerdem die Förderung von Unternehmen, die ihre Arbeitsproduktivität um mindestens zehn Prozent steigern, bei mindestens gleichbleibender Beschäftigung oder gleichbleibender Gesamtbruttolohnsumme.

Verbesserungen für Kommunen und Infrastruktur

Die GRW-Neuaufstellung bietet auch Kommunen mehr Handlungsspielraum. So kann der Grunderwerb bei der Entwicklung von Industrie- und Gewerbeflächen bis Ende 2028 anteilig gefördert werden – ein zentrales Anliegen aus der öffentlichen Konsultation des Bundeswirtschaftsministeriums. Zudem wird die Förderlandschaft durch die Integration des Bundeswettbewerbs „Zukunft Region“ konsolidiert, wodurch Planung und Investition besser verzahnt werden.

Innovation und Erprobung als neue Schwerpunkte

Mit der Einführung eines Fördertatbestands für Versuchs- und Erprobungsinfrastrukturen setzt die GRW einen neuen Fokus auf Innovation. Die maximale Förderhöchstsumme für Innovationscluster wird verdoppelt, um die Wettbewerbsfähigkeit strukturschwacher Regionen weiter zu stärken.

Rückblick und Ausblick

Seit den 1970er Jahren haben Bund und Länder im Rahmen der GRW über 82 Milliarden Euro investiert und damit fast 157.000 Projekte angestoßen. Insgesamt wurden dabei rund 4,9 Millionen Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert. Der neue Koordinierungsrahmen der GRW tritt offiziell am 1. Januar 2026 in Kraft und soll die regionale Wirtschaftsförderung nachhaltig modernisieren.

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