27. Januar 2026

Hamburgs Vergaberecht: Streit um Tariftreue

Der Hamburger Senat steht unter Druck: Gewerkschaften fordern eine verbindliche Tariftreue-Regelung im Vergaberecht, um Lohndumping bei öffentlichen Aufträgen zu verhindern. Der aktuelle Gesetzentwurf, der hohe Schwellenwerte vorsieht, wird von Gewerkschaften und Initiativen als unzureichend kritisiert.

DGB Hamburg kritisiert fehlende Verbindlichkeit

In einer Pressekonferenz übte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) scharfe Kritik am geplanten fünften Änderungsgesetz zum Hamburger Vergabegesetz. Das Gesetz soll sicherstellen, dass öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden, die sich an branchenübliche Tarifverträge halten. Gewerkschaften bemängeln jedoch, dass der Entwurf rechtliche Unsicherheiten schafft und Lohndumping begünstigen könnte.

Kleinere Aufträge bleiben außen vor

Besonders umstritten sind die hohen Schwellenwerte des Entwurfs: Tariftreue soll erst bei Dienstleistungsaufträgen ab 100.000 Euro und Bauaufträgen ab einer Million Euro gelten. Gewerkschaften und Initiativen wie mobifair kritisieren diese Regelung als zu lasch und fordern niedrigere Schwellenwerte. Sie sehen darin eine notwendige Maßnahme, um auch kleinere und tarifgebundene Unternehmen zu schützen.

EU-Initiative erhöht Druck auf die Hansestadt

Mit einer Tarifbindung von nur 46 Prozent liegt Hamburg deutschlandweit am unteren Ende. Die EU fordert von Ländern mit niedrigen Tarifbindungen Aktionspläne zur Stärkung der Tarifverträge. Obwohl ein Bundesgesetz in Arbeit ist, drängen Gewerkschaften darauf, dass Hamburg eigenständig handelt und eine wirksame Regelung etabliert.

Verbändeanhörung endet in Kürze

Die Anhörung zum Gesetzentwurf endet am 31. Januar. Gewerkschaften haben angekündigt, den Druck zu erhöhen, um eine klare und durchsetzbare Regelung zu erreichen. Die kommenden Tage werden zeigen, ob Hamburg tatsächlich den Titel „Stadt der Guten Arbeit“ verdient oder ob die Politik eine Chance verpasst.

 
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