3. Dezember 2025

Kommunalfinanzen: Landkreise fordern Mehrbelastungsausgleich

Landesverfassungen verpflichten zu fairem Ausgleich

Der Deutsche Landkreistag hat auf seiner Präsidiumssitzung am 25. November in Berlin die Länder aufgefordert, ihrer verfassungsrechtlichen Pflicht nachzukommen und Mehrbelastungen der Kommunen vollständig und rechtzeitig auszugleichen. Dies sei insbesondere bei neuen oder geänderten Bundesgesetzen entscheidend, betonten Dr. Achim Brötel, Präsident des Landkreistags, und Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke. Sie kritisierten, dass die Länder sich häufig vor der finanziellen Verantwortung drücken und betonten: „Das Prinzip ist vielmehr ganz einfach: Wer Aufgaben auslöst, muss auch die Folgen auf der kommunalen Ebene bezahlen.“

Kritik an der Umsatzsteuerverteilung

Das Präsidium begrüßt den Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt“ im Koalitionsvertrag, warnt jedoch vor unzureichenden Lösungen. Dabei warnt es insbesondere davor, dass eine Verständigung zwischen Bund und Ländern über einen Mechanismus in der Umsatzsteuerverteilung nicht dazu führen darf, dass die Kommunen am Ende erneut auf einem erheblichen Teil der Zusatzlasten sitzen bleiben. Brötel machte deutlich, dass zwischen Bund und Ländern über die Verteilung der Umsatzsteuer und Deckungsquoten verhandelt wird, während es zwischen Ländern und Kommunen um einen klaren, in allen 13 Flächenländern verfassungsrechtlich garantierten Mehrbelastungsausgleich geht – und dass eine höhere Umsatzsteuerbeteiligung von Bund und Ländern faktisch auch den Kommunen zugutekommen kann.

Kommunen fordern konsequente Anwendung des Verfassungsrechts

In einer gemeinsamen Stellungnahme an Bundes- und Ländervertreter betonten die kommunalen Spitzenverbände, dass die bestehenden Vorschläge zur Veranlassungskonnexität nicht sicherstellen, dass finanzielle Mittel bei den Kommunen ankommen. Prof. Dr. Henneke kritisierte Verzögerungen bei der Umsetzung neuer Gesetze und forderte: „Wir brauchen keine neuen Schlagworte, sondern die konsequente Anwendung geltenden Verfassungsrechts.“

Erfahrungen mahnen zur Vorsicht

Die Beispiele des Deutschlandtickets und des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst zeigen, wie die Kommunen langfristig finanziell belastet werden können. Brötel und Henneke warnten davor, diese Fehler zu wiederholen und forderten eine klare Festschreibung der Veranlassungskonnexität in der Ministerpräsidentenkonferenz.

Nachhaltige Finanzierung als Voraussetzung

„Neue oder ausgeweitete Aufgaben gibt es nur dort, wo ihre Finanzierung schon zum Zeitpunkt des Gesetzesbeschlusses nachhaltig gesichert ist“, schloss Brötel. Die Landkreise seien bereit, Verantwortung zu übernehmen, lehnten jedoch ab, strukturelle Finanzierungsdefizite anderer staatlicher Ebenen dauerhaft auszugleichen.

 
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