5. September 2025

Lieferkettengesetz Berichtspflicht: Bundesregierung setzt Dokumentationspflicht aus

Die Bundesregierung schafft Fakten: Am Mittwoch verabschiedet das Kabinett einen Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), der die Lieferkettengesetz Berichtspflicht aussetzt. Unternehmen müssen demnach künftig nicht mehr nachweisen, wie sie Menschenrechte in ihren internationalen Lieferketten einhalten.

Lieferkettengesetz bleibt bestehen – Berichtspflicht fällt weg

Obwohl die Bundesregierung die Berichtspflicht aussetzt, hält sie am Lieferkettengesetz fest. Das Gesetz gilt weiterhin, bis 2027 die Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) in Kraft tritt. Ursprünglich wollten Union und SPD das Gesetz ganz abschaffen – auf diese vollständige Abschaffung verzichtet die Regierung aber.

Wirtschaft fordert weitere Entlastungen

Wirtschaftsverbände äußern Kritik an der aktuellen Entscheidung. Die Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie (VDA), Hildegard Müller, betont: „Die Abschaffung der Lieferkettengesetz Berichtspflicht ist überfällig und richtig.“ Sie fordert jedoch weitergehende Schritte: „Damit Unternehmen wirklich profitieren, muss die Regierung das Lieferkettengesetz und alle Sanktionen komplett aussetzen.“ Aus ihrer Sicht benötigen Unternehmen vor allem Rechtssicherheit und weniger Bürokratie.

Zivilgesellschaft sieht Rückschritt beim Schutz der Menschenrechte

Zivilgesellschaftliche Organisationen warnen: Die Aussetzung der Lieferkettengesetz Berichtspflicht schwächt das Gesetz und erschwert den Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in globalen Lieferketten. Die Initiative Lieferkettengesetz kritisiert, dass die Bundesregierung auf Erfolge der letzten zwei Jahre nicht aufbaut, sondern zurückrudert. Sofie Kreusch von der Initiative weist darauf hin, dass Unternehmen, die bereits Maßnahmen zur Einhaltung des Gesetzes umgesetzt haben, nun wichtige Anreize verlieren.

Fazit: Lieferkettengesetz Berichtspflicht bleibt umstritten

Die Diskussion um das Lieferkettengesetz und insbesondere um die Berichtspflicht bleibt kontrovers. Während die Wirtschaft Entlastung und klare Übergangsregeln zur EU-Richtlinie fordert, mahnen NGOs, dass der Schutz von Menschenrechten und Umwelt nicht zurückstehen darf. Unternehmen stehen nun vor der Herausforderung, sich auf die neuen Rahmenbedingungen einzustellen und den Übergang zur künftigen europäischen Regelung zu meistern.

Quelle: Logistik Heute

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