Neuer Rückenwind für den Mittelstand: ERP-Sondervermögen stärkt Finanzierung 2027
Das Bundeskabinett hat den Entwurf des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2027 beschlossen: Kleine und mittlere Unternehmen sollen damit auch 2027 von Mitteln aus dem ERP-Sondervermögen profitieren. Nach Angaben von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche stehen dafür rund 12 Milliarden Euro bereit. Die Mittel sollen gezielt Gründungen, Innovationen und Investitionen fördern sowie die Finanzierungsbedingungen für den Mittelstand verbessern.
„Kleine und mittlere Unternehmen sind das Rückgrat unserer Wirtschaft. Mit rund 12 Milliarden Euro aus dem ERP-Sondervermögen stärken wir 2027 gezielt Gründungen, Innovationen und Investitionen. Gemeinsam mit dem Deutschlandfonds verbessern wir die Finanzierungsbedingungen und geben dem Mittelstand neuen Rückenwind für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit.“
— Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche
Mehr Mittel für Innovation und Digitalisierung
Mit dem Entwurf des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2027 soll das Fördervolumen der ERP-Kreditprogramme gegenüber 2026 um 600 Millionen Euro steigen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Innovations- und Digitalisierungsfinanzierung. Mittelständische Unternehmen sollen dadurch bei Investitionen in zukunftsorientierte Technologien unterstützt werden, insbesondere im Bereich der künstlichen Intelligenz.
Für Beteiligungs-, Wagniskapital- und Mezzanin-Finanzierungen außerhalb der KfW sind zudem 780 Millionen Euro vorgesehen. Dazu zählen unter anderem Finanzierungen über den High-Tech Gründerfonds sowie Programme in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Investitionsfonds.
Förderkredite über KfW und Geschäftsbanken
Die ERP-Mittel werden über die KfW im Zusammenspiel mit Geschäftsbanken als Kredite bereitgestellt. Unternehmen können die Förderangebote in der Regel über ihre Hausbank nutzen. Die Kredite zeichnen sich durch günstige Zinssätze, lange Laufzeiten und tilgungsfreie Anlaufjahre aus.
Der Verzicht auf Tilgungsleistungen in den ersten Jahren kann Unternehmen insbesondere in der Anfangsphase größerer Vorhaben entlasten. Das gilt etwa für Investitionen in digitale Systeme, neue Technologien oder die Entwicklung neuer Produkte, bei denen sich Erträge häufig erst nach einiger Zeit einstellen.
Haftungsfreistellungen für Hausbanken sollen zudem die Kreditvergabe erleichtern. Bei bestimmten Förderkrediten wird ein Teil des Risikos abgesichert. Dadurch können Geschäftsbanken Finanzierungen auch für Vorhaben bereitstellen, die mit erhöhtem Investitions- oder Entwicklungsrisiko verbunden sind.
Beteiligungskapital für wachstumsorientierte Unternehmen
Neben klassischen Förderkrediten sollen Beteiligungs-, Wagniskapital- und Mezzanin-Finanzierungen den Zugang zu Kapital erweitern. Sie richten sich vor allem an innovative und wachstumsorientierte Unternehmen, deren Finanzierung nicht vollständig über einen herkömmlichen Bankkredit erfolgen kann.
Beteiligungsfinanzierungen können die Eigenkapitalbasis eines Unternehmens stärken. Wagniskapital ist insbesondere für Unternehmen relevant, die neue Technologien, Produkte oder Geschäftsmodelle entwickeln. Mezzanin-Finanzierungen verbinden Eigenschaften von Eigen- und Fremdkapital und können bestehende Finanzierungen ergänzen.
Mit den vorgesehenen Krediten und Beteiligungsinstrumenten sollen Gründungen, Innovationen und wachstumsfördernde Zukunftsinvestitionen im Mittelstand unterstützt werden.
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