Neues Gesetz zur Datenverfügbarkeit: Kabinett beschließt DGG
Mehr Daten für Innovation und Forschung durch neues Gesetz
Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Durchführungsgesetzes zum EU-Daten-Governance-Rechtsakt (DGG) beschlossen. Mit diesem Gesetz sollen weitere Daten aus öffentlicher Hand für Innovation und Forschung zugänglich gemacht werden. Ein zentraler Fokus liegt auf personenbezogenen und schützenswerten Daten, die vor ihrer Weiterverwendung entsprechend verfremdet werden müssen. Dieser Schritt unterstreicht Deutschlands Engagement, datenbasierte Geschäftsmodelle und die Wettbewerbsfähigkeit im Bereich der Künstlichen Intelligenz zu fördern.
Bundesminister betont Bedeutung der Datenverfügbarkeit
Bundesdigitalminister Dr. Karsten Wildberger hob die Wichtigkeit der Datenverfügbarkeit für die Wirtschaft und die Forschung hervor: „Die Verfügbarkeit von Daten ist zentral für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes, insbesondere auch für die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle mit Künstlicher Intelligenz. Mit dem neuen Gesetz machen wir weitere Daten aus der öffentlichen Hand zugänglich für Innovationen und Forschung.“ Der Minister betonte zudem, dass die Umsetzung des Gesetzes schlank und innovationsfreundlich gestaltet wurde.
Statistisches Bundesamt als Schlüsselakteur
Das Statistische Bundesamt wird eine zentrale Rolle bei der Umsetzung des neuen Gesetzes spielen. Es soll öffentliche Stellen beraten, wie Verwaltungsdaten verfremdet werden können, um sie für Unternehmen und Forschende nutzbar zu machen. Zudem wird das Amt die deutsche Datenlandschaft stärker mit der europäischen verknüpfen und so neue Potenziale für datenbasierte Innovationen erschließen.
Neue Organisationen zur Datenverteilung und Vertrauen
Ein weiterer Kernpunkt des Gesetzes ist die Einführung von sogenannten Datenvermittlungsdiensten und datenaltruistischen Organisationen. Diese neutralen und zertifizierten Akteure sollen Unternehmens- und Verwaltungsdaten bereitstellen und das Vertrauen in den Datenaustausch stärken. Die Bundesnetzagentur wird die Aufsicht über diese neuen Organisationen übernehmen. Mit dieser Regelung wird der EU-Daten-Governance-Rechtsakt vollständig in deutsches Recht umgesetzt.
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