26. November 2025

Niedersachsen vereinfacht Förderprogramme ab 2026

Bürokratieabbau im Förderwesen: Neue Regelungen vorgestellt

Am Montag informierte Finanzminister Gerald Heere das niedersächsische Kabinett über die geplanten Anpassungen der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung. Ziel der Änderungen ist es, den bürokratischen Aufwand im Förderwesen des Landes deutlich zu reduzieren und die Abläufe zu beschleunigen. Sowohl Zuwendungsempfangende als auch die Verwaltung sollen davon profitieren. Die zentralen Neuerungen werden ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten und durch die Zentrale Stelle Förderwesen in der Staatskanzlei koordiniert.

Weniger Prüfungen und vereinfachte Nachweispflichten

Die bisherigen Anforderungen an Verwendungsnachweise werden deutlich reduziert. Statt alle Unterlagen umfassend zu prüfen, wird ein zweistufiges Verfahren eingeführt: Zunächst erfolgt eine Übersichtskontrolle, gefolgt von stichprobenartigen Detailprüfungen. Diese Vereinfachung soll die Bearbeitungszeit verkürzen und die Verwaltung entlasten. Zudem können Zuwendungsempfangende bei Projekten mit einem Gesamtvolumen von bis zu 200.000 Euro oder einer Laufzeit von maximal 18 Monaten von der Pflicht befreit werden, Zwischennachweise vorzulegen. Endnachweise werden gesammelt geprüft.

Schnellere Umsetzung kleiner und mittlerer Vorhaben

Ein großer Vorteil der neuen Regelungen ist der frühere Projektstart. Maßnahmen mit einem Budget bis zu 100.000 Euro können künftig bereits nach Antragstellung begonnen werden, ohne auf die Förderbewilligung zu warten. Für kommunale Vorhaben liegt die Schwelle künftig bei einer Million Euro. Diese Änderung ermöglicht einen raschen Beginn und verkürzt die Projektlaufzeiten.

Keine Vergabepflichten für nicht-öffentliche Zuwendungsempfangende

Die Entkopplung von Vergabe- und Zuwendungsrecht bringt eine wesentliche Erleichterung für nicht-öffentliche Zuwendungsempfangende. Statt komplexer Ausschreibungsverfahren reicht künftig die Anfrage nach Angeboten bei mindestens drei Unternehmen aus. Direktaufträge können vergeben werden, wenn die Zuwendung unter 100.000 Euro liegt oder der voraussichtliche Auftragswert nicht mehr als 25.000 Euro beträgt. Trotzdem bleibt die Verpflichtung bestehen, wirtschaftliche und fachkundige Anbieter auszuwählen.

Verlängerte Verwendungsfristen für Fördermittel

Um Verzögerungen im Projektablauf besser abzufangen, wird die Verwendungsfrist für Fördermittel von zwei auf sechs Monate verlängert. Zuwendungsempfangende haben dadurch mehr Flexibilität, während die Verwaltung durch weniger Rückforderungen und Anträge auf Fristverlängerung entlastet wird.

Spezielle Erleichterungen für Kommunen

Kommunen profitieren von einem neuen Regelauszahlungsverfahren, das 40 Prozent der Gesamtförderung direkt zu Projektbeginn bereitstellt. 50 Prozent folgen nach Abschluss der Maßnahme und Vorlage der Nachweise, die restlichen zehn Prozent nach Abschluss der Prüfungen. Doppelprüfungen werden künftig vermieden, da kommunale Prüfungsämter keine separaten Kontrollen mehr durchführen müssen. Zudem wird die Bagatellgrenze für Rückforderungen auf 2.500 Euro angehoben.

Finanzminister Heere: Bürokratieabbau und Vertrauenskultur

Finanzminister Gerald Heere betonte die Vorteile des Maßnahmenpakets: „Mit diesem umfangreichen Maßnahmenpaket schaffen wir die rechtlichen Voraussetzungen zur deutlichen Vereinfachung unseres niedersächsischen Förderwesens. Wir bauen unnötige Bürokratie ab, entlasten sowohl Antragsstellende als auch Verwaltung, sorgen für einen schnelleren Mittelabfluss und etablieren zugleich eine neue Vertrauenskultur.“

 
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