Novellierung der Landesbauordnung NRW
Am 15. Juli 2026 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen die Novellierung der Landesbauordnung NRW 2018 beschlossen. Nach Auffassung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen ist das ein wichtiger Schritt zu weniger Bürokratie und mehr Raum für Innovationen.
Einfacheres Bauen: Weniger Regelungen, mehr Spielraum
Ein zentrales Ziel der Novellierung ist aus Sicht der Architektenkammer der Abbau unnötiger Regelungen und überhöhter Standards. „Einfach Bauen“ bedeutet dabei nicht, dass weniger qualitätsvoll gebaut wird. Vielmehr sollen Überregulierung abgebaut, überflüssige Komfortstandards reduziert und Technik, Materialien und Standards bedarfsgerecht eingesetzt werden.
Statt immer höherer Komfortstandards sollen die bauordnungsrechtlichen Schutzziele im Mittelpunkt stehen. So sollen Planerinnen und Planer mehr Spielraum für wirtschaftliche und ressourcenschonende Lösungen erhalten.
Oldtimer-Regelung fördert nachhaltiges Bauen im Bestand
Von besonderer Bedeutung ist die sogenannte Oldtimer-Regelung. Sie erleichtert Umbauten, Erweiterungen und Nutzungsänderungen bestehender Gebäude. Künftig soll dabei nicht mehr automatisch der Maßstab eines Neubaus angelegt werden. Stattdessen stehen die bauordnungsrechtlichen Schutzziele im Mittelpunkt.
Dadurch können beispielsweise Dachgeschosse wirtschaftlicher ausgebaut oder Gebäude aufgestockt werden. Die Regelung trägt dazu bei, Ressourcen zu sparen, die im Bestand gebundene graue Energie weiter zu nutzen und wertvolle Bestandsgebäude zu erhalten.
Mehr Spielraum für Innovationen
Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Novelle ist die Streichung der allgemein anerkannten Regeln der Technik aus den allgemeinen Anforderungen der Bauordnung. Künftig orientiert sich das öffentliche Baurecht ausschließlich an den bauordnungsrechtlichen Vorschriften und den technischen Baubestimmungen.
Aus Sicht der Architektenkammer schafft das mehr Spielraum für Innovationen und erleichtert es, alternative Bauweisen und neue Lösungen umzusetzen.
Gebäudetyp E: Einfach und experimentell
Mit der Novellierung wird zugleich der Weg für den seit Jahren von den Architektenkammern geforderten Gebäudetyp E bereitet. Das „E“ steht für „einfach“ und „experimentell“. Ziel ist es, auch im Neubau auf Komfortstandards verzichten zu können, wo dies sinnvoll ist, die Schutzziele eingehalten werden und die Vertragspartner sich über das Vorgehen verständigen.
Dadurch können Materialeinsatz, Baukosten und Planungsaufwand reduziert werden. Für eine vollständige Umsetzung sind allerdings noch zivilrechtliche Anpassungen auf Bundesebene erforderlich.
Digitalisierung der Bauantrags- und Genehmigungsverfahren
Die Novellierung sieht auch geplante Schritte zur vollständigen Digitalisierung der Bauantrags- und Genehmigungsverfahren vor. Die Architektenkammer NRW dringt darauf, die notwendigen Verwaltungsvorschriften zügig einzuführen. Hilfreich wären zudem regelmäßige Dienstbesprechungen und eine gemeinsame Wissensdatenbank, um die neuen Vorschriften landesweit einheitlich anzuwenden.
Inkrafttreten bereits im September
Die novellierte Bauordnung soll bereits am 1. September 2026 in Kraft treten. Die Architektenkammer hält diesen Zeitplan für ambitioniert. Planerinnen und Planer sowie Bauaufsichtsbehörden hätten nur wenig Zeit, sich mit den Gesetzesänderungen auseinanderzusetzen. Notwendig seien klare Verwaltungsvorschriften und eine möglichst einheitliche Anwendung der neuen Regelungen.
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