NRW erhöht Direktaufträge – gültig seit 1.2.2026
Seit dem 1. Februar 2026 gelten für die Beschaffung der Landesbehörden und -einrichtungen in Nordrhein-Westfalen (NRW) neue Wertgrenzen für Direktaufträge. Diese Änderung betrifft sowohl Liefer- und Dienstleistungen als auch Bauleistungen und soll die Effizienz in der öffentlichen Beschaffung steigern. Mit dieser Maßnahme reagiert das Land auf aktuelle Herausforderungen wie die Modernisierung der Infrastruktur und die beschleunigte Digitalisierung.
Neue Wertgrenzen im Überblick
Die vorläufig angepassten Verwaltungsvorschriften zu § 55 LHO NRW sehen folgende Wertgrenzen (jeweils ohne Umsatzsteuer) vor:
50.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen
100.000 Euro für Bauleistungen
Diese Änderungen sollen die Wettbewerbsfähigkeit des Landes stärken und die Beschaffungsprozesse entbürokratisieren.
Beschleunigte Umsetzung per Erlass
Die Änderungen wurden aufgrund der Dringlichkeit per Erlass vorgezogen und entsprechen inhaltlich der künftigen Fassung der Verwaltungsvorschriften.
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