Open Source in Ausschreibungen unter Voraussetzungen zulässig
Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages vom 5. März 2026 kommt zu dem Schluss, dass die Vorgabe von Open Source Software in öffentlichen Ausschreibungen vergaberechtlich zulässig ist, wenn sie sachlich gerechtfertigt, verhältnismäßig und transparent begründet wird. Damit zeigt das Gutachten, dass Open Source für öffentliche Auftraggeber rechtlich möglich ist und zugleich zur digitalen Souveränität beitragen kann.
Open Source in Ausschreibungen braucht objektive Sachgründe
Das Gutachten stellt klar, dass öffentliche Auftraggeber Open Source Software in Ausschreibungen vorgeben können, wenn objektive, auftragsbezogene Gründe vorliegen. Als mögliche Sachgründe nennt das Gutachten IT-Sicherheit, Interoperabilität, langfristige Weiterentwicklungsfähigkeit und die Vermeidung von Vendor-Lock-in-Effekten. Zudem muss die Leistungsbeschreibung bei einer solchen Beschränkung grundsätzlich den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten. Rein politische Erwägungen reichen für eine Festlegung auf Open Source nach dem Gutachten nicht aus.
Wirtschaftlichkeit kann für Open Source sprechen
Nach dem Gutachten kann Open Source Software nicht nur wirtschaftlich sinnvoll, sondern im Einzelfall sogar vergaberechtlich geboten sein. Vor allem dann, wenn Open Source langfristige Kosten, Abhängigkeiten oder Migrationsaufwände reduziert, können auch im Unterschwellenbereich die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit für eine bevorzugte Berücksichtigung sprechen.
Frühzeitige Open-Source-Entscheidungen können Lock-ins vermeiden
Mit Verweis auf die jüngere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs macht das Gutachten deutlich, dass öffentliche Auftraggeber selbst geschaffene Vendor-Lock-ins grundsätzlich nicht zur Rechtfertigung späterer Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb heranziehen dürfen. Bei bestehenden Abhängigkeiten müssen öffentliche Auftraggeber die Marktsituation fortlaufend beobachten und bei Folgevergaben prüfen, ob sich bestehende Bindungen auflösen lassen. Eine Entscheidung für Open Source Software bereits bei der Erstvergabe kann solche Abhängigkeiten vermeiden.
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