8. September 2025

Wie rechtliche Reformen nachhaltiges Bauen fördern können

Jahr für Jahr entsteht in Deutschland mehr als die Hälfte des gesamten Abfalls im Bauwesen. Wer nachhaltiger bauen will, muss vor allem die Wiederverwertung von Baumaterialien vorantreiben. Recycling verringert den CO2-Ausstoß erheblich. Doch rechtliche Hürden bremsen den Fortschritt. Daniel Imhäuser, Geschäftsführer der Blasius Schuster Unternehmensgruppe, kritisiert: „In Deutschland werden von 60 Millionen Tonnen Bauschutt nur ein Prozent für neuen Beton genutzt.“ Als führender Baustoffentsorger recycelt sein Unternehmen bereits 95 Prozent der eingehenden Baurestmassen und beweist, wie nachhaltiger bauen heute schon funktioniert.

Reform des Vergaberechts als Chance für nachhaltiges bauen

Imhäuser sieht im Vergaberecht einen Hebel, um Recyclingquoten und damit nachhaltiges Bauen branchenweit zu erhöhen. Als Vorstandsmitglied des BDE hat er ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Hürden aus dem Weg räumen soll. Er betont: „Die öffentliche Hand ist größter Bauherr – nachhaltiger bauen gelingt nur gemeinsam.“ Entscheidend ist laut Imhäuser nicht allein die Recyclingquote, sondern wie viel Primärmaterial durch wiederverwertete Baustoffe ersetzt wird. Die Schweiz zeigt, dass mehr möglich ist: Dort macht Recyclingbeton bereits 15 Prozent der Gesamtmenge auf der Baustelle aus.

Gutachten fordert nachhaltige Beschaffung als Pflicht

Der BDE ließ durch den Vergaberechtsexperten Thomas Schneider prüfen, wie das Vergaberecht nachhaltiger bauen fördern kann. Sein Gutachten argumentiert, dass Artikel 20a des Grundgesetzes den Staat verpflichtet, beim Beschaffen auf Klimaschutz zu achten. Das Leistungsbestimmungsrecht eröffnet laut Schneider Spielräume: Öffentliche Auftraggeber können gezielt Sekundärrohstoffe verwenden und damit den CO2-Ausstoß senken. Das Klimaschutzgesetz unterstreicht diesen Ansatz und verlangt Vorrang für Produkte mit hohem Recyclinganteil, etwa Recyclingbeton oder grüner Stahl.

Einheitliche Labels und Lebenszykluskosten erleichtern nachhaltiger bauen

Das Gutachten empfiehlt, nachhaltige Beschaffung zur Pflicht zu machen und ein einheitliches Recycling-Label einzuführen. Öffentliche Auftraggeber sollen künftig auch Lebenszykluskosten berücksichtigen. Sie können so ökologische Folgekosten mit höheren Einkaufspreisen abwägen. Dafür gilt es, Begriffe aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz an das Vergaberecht anzupassen. Auch die Wirkung des Klimaschutzgesetzes auf private Unternehmen ließe sich stärken, wenn bisherige Einschränkungen entfallen.

Branche bereit für nachhaltiger bauen – Politik muss nachziehen

Der Entsorgungsverband BDE betont, dass die Bau- und Entsorgungsbranche technisch längst zum nachhaltiger bauen fähig ist. Präsidentin Anja Siegesmund fordert, das 500-Milliarden-Euro-Investitionspaket als Chance für rechtliche Anpassungen zu nutzen: „Der bestehende Rechtsrahmen ist gar nicht so schlecht. Man müsste ihn nur nutzen.“ Sie sieht in klareren Vorgaben für die Beschaffung den Schlüssel, um mit öffentlichen Investitionen mehr für die Umwelt zu erreichen.

Kosten und Vorteile im Blick

Adriana Neligan vom Institut der deutschen Wirtschaft erklärt, dass nachhaltiger bauen wirtschaftlich attraktiv ist. Auch die Rohstoffsicherheit steigt, da Abhängigkeiten von internationalen Märkten sinken. Zwar sind Recyclingbeton oder grüner Stahl im Einkauf noch teurer, doch ihr Anteil an den Endkosten bleibt mit ein bis drei Prozent überschaubar. Differenzierte Standards und Schwellenwerte könnten helfen, Kosten und Nutzen besser auszutarieren. Öffentliche Bauprojekte haben das Potenzial, durch verlässliche Rahmenbedingungen nachhaltiger bauen voranzubringen und Skaleneffekte zu erzeugen.

Quelle: FAZ

Cookieeinstellungen