Schleswig-Holstein: Neue Vergaberegeln 2026
Die Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung wurde durch Landesverordnung vom 5. Mai 2026 geändert und im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein vom 15. Mai 2026 verkündet. Die Neuregelungen gelten für Vergabeverfahren, die ab dem 16. Mai 2026 begonnen wurden.
Neue Wertgrenzen und Verfahrensvereinfachungen
Im Mittelpunkt stehen höhere Wertgrenzen und vereinfachte Verfahrensmöglichkeiten. So sind Direktaufträge nach UVgO bis 50.000 Euro zulässig. Beschränkte Ausschreibungen und Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb sind bis zu einem Auftragswert von 150.000 Euro möglich. Für Bauvergaben nach VOB/A gelten ebenfalls höhere Wertgrenzen: Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben sind ohne weitere Voraussetzungen bis 1 Mio. Euro zulässig; Direktaufträge können bis 100.000 Euro vergeben werden.
Darüber hinaus erweitert die Verordnung die Spielräume öffentlicher Auftraggeber, etwa bei der Kommunikation in Textform, bei der Nutzung von Bieterlisten, beim Umgang mit Nachweisen sowie bei der Dokumentation bestimmter Entscheidungen. Zugleich bleiben Anforderungen wie Gleichbehandlung, Transparenz und Geheimwettbewerb ausdrücklich zu beachten.
Diskussion um Tariftreue und Vergabegesetz
Unabhängig von der nun verkündeten Verordnungsänderung wird politisch weiter über die Rolle von Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen diskutiert. Nach der Einordnung im Vergabeblog fordern SPD und Gewerkschaften, öffentliche Aufträge stärker an tarifliche Arbeitsbedingungen zu koppeln, um Lohndumping zu verhindern und faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern. Schleswig-Holstein hatte bereits früher ein Tariftreuegesetz, das abgeschwächt beziehungsweise ersetzt wurde. Aktuell wird daher erneut über eine gesetzliche Rückkehr zu verbindlicheren Tarifstandards bei öffentlichen Aufträgen diskutiert.
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