14. September 2026

Systemwechsel im EU-Vergaberecht

Die Europäische Kommission hat am 9. September 2026 einen Vorschlag zur Reform des EU-Vergaberechts vorgelegt. Ziel ist es, die öffentliche Auftragsvergabe zu vereinfachen und zu modernisieren, damit Investitionen in öffentliche Dienstleistungen und Infrastruktur effizienter umgesetzt werden können.

Die öffentliche Beschaffung entspricht nach Angaben der Kommission rund 15 Prozent des Bruttoinlandsprodukts der EU. Grundlage des Reformvorschlags seien umfangreiche Konsultationen mit öffentlichen Auftraggebern, Unternehmen, Gewerkschaften und der Zivilgesellschaft. Die Kommission erwartet jährliche Verwaltungseinsparungen von insgesamt 650 Millionen Euro – davon 80 Millionen Euro bei öffentlichen Auftraggebern und 570 Millionen Euro bei Unternehmen.

Klarere und vereinfachte Regeln

Die vorgeschlagenen Vorschriften sollen drei bestehende Vergaberichtlinien sowie vergaberechtliche Bestimmungen aus sektorspezifischen Rechtsakten in einer einzigen, unmittelbar geltenden Verordnung zusammenführen. Außerdem soll die Zahl der Vergabeverfahren von fünf auf drei sinken.

Öffentliche Auftraggeber sollen mehr Spielraum für Verhandlungen erhalten. Darüber hinaus sieht der Vorschlag ein Innovationsverfahren vor, mit dem innovative Lösungen entwickelt und beschafft werden können, die noch nicht auf dem Markt verfügbar sind.

Digitaler Marktplatz für EU-weite Vergaben

Ein integrierter digitaler Vergabemarktplatz soll die elektronischen Beschaffungsplattformen der Mitgliedstaaten miteinander verbinden. Unternehmen könnten dadurch über jede angeschlossene Plattform an Vergabeverfahren in der gesamten EU teilnehmen.

Automatische Prüfungen, etwa von Ausschlusskriterien, und das Once-only-Prinzip sollen wiederholte Informations- und Dokumentenanforderungen vermeiden. Ein einheitlicher Rahmen für das Datenmanagement soll zudem den Datenaustausch verbessern sowie Transparenz, Rechenschaftspflicht und Betrugsbekämpfung stärken.

Stärkere Berücksichtigung von Qualität und Nachhaltigkeit

Das beste Preis-Qualitäts-Verhältnis soll zum Standard für die Auftragsvergabe werden. Qualitätskriterien sollen grundsätzlich mindestens 30 Prozent der Bewertung ausmachen, bei arbeitsintensiven Aufträgen mindestens 50 Prozent.

Allerdings ist ein „Comply or explain“-Mechanismus vorgesehen: Auftraggeber könnten von diesen Vorgaben abweichen, müssten dann aber erklären, wie sie die Qualität anderweitig sicherstellen. Berücksichtigt werden können unter anderem ökologische und soziale Kriterien sowie Innovation, Sicherheit, Resilienz und europäische Präferenzen.

Sicherheit und strategische Autonomie

Der Vorschlag trägt auch der wachsenden geopolitischen Bedeutung der öffentlichen Beschaffung Rechnung. Neue Regelungen sollen Risiken für die öffentliche Sicherheit, den Schutz sensibler Informationen und die Cybersicherheit berücksichtigen. Bei Aufträgen im Umfeld kritischer Infrastrukturen sollen zudem die Widerstandsfähigkeit und Diversifizierung von Lieferketten sowie die Versorgungssicherheit gestärkt werden.

Darüber hinaus schlägt die Kommission einen EU-weiten Rahmen für europäische Präferenzen bei öffentlichen Aufträgen vor. Unter bestimmten Voraussetzungen könnte sie den Zugang von Anbietern und Produkten aus Drittstaaten beschränken – etwa wenn europäischen Unternehmen dort kein fairer Marktzugang gewährt wird oder Abhängigkeiten die wirtschaftliche Sicherheit und Versorgungssicherheit gefährden.

Nächste Schritte

Der Verordnungsvorschlag wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union verhandelt. Beide Institutionen können den Text noch verändern. Erst nach einer Einigung und der formellen Annahme kann die Verordnung in Kraft treten.

 
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