UBA aktualisiert Übersicht zur umweltfreundlichen Beschaffung der Bundesländer
Das Umweltbundesamt (UBA) hat die Übersicht zu den „Regelungen der Bundesländer auf dem Gebiet der umweltfreundlichen Beschaffung“ überarbeitet. Die Publikation beleuchtet die rechtlichen Vorgaben der Länder, die sowohl auf Gesetzes- und Verordnungsebene als auch in verwaltungsinternen Vorschriften verankert sind. Ziel ist es, umweltfreundliche Waren und Dienstleistungen durch klare Vorgaben zu fördern.
Schwerpunkt: UVgO, Kreislaufwirtschaft und Klimaschutz
Im Zentrum der aktualisierten Übersicht stehen die Vergabevorschriften der Bundesländer. Besonders hervorgehoben wird die Umsetzung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), die für die öffentliche Beschaffung unterhalb der EU-Schwellenwerte gilt. Zudem werden Regelungen zur Kreislaufwirtschaft, zum Klimaschutz sowie spezifische Vorgaben zu Holz, Papier und Lebenszykluskosten thematisiert. Diese Aspekte tragen maßgeblich zur Förderung einer umweltfreundlichen Beschaffung bei.
Berlin, Hamburg und Bremen mit Vorreiterrolle
Wie bereits die letzte Auflage aus dem Jahr 2020 gezeigt hat, bleiben Berlin, Hamburg und Bremen Vorreiter in der umweltfreundlichen Beschaffung. Diese Bundesländer setzen auf besonders umfangreiche Vorgaben und Handlungshilfen, die als Orientierung für nachhaltige Beschaffung dienen können. Die aktualisierte Übersicht enthält zudem Leitfäden, Informationen zu Kompetenzstellen und Hinweise auf neue Entwicklungen.
Download der aktualisierten Übersicht
Die vollständige Übersicht zu den Regelungen der Bundesländer zur umweltfreundlichen Beschaffung kann direkt auf der Website des Umweltbundesamts heruntergeladen werden. Hier gelangen Sie zum Download.