Vergabebeschleunigungsgesetz: Bundesrat fordert Anpassungen beim Losgrundsatz
Die Bundesregierung plant, die Vergabeverfahren zu beschleunigen, um Infrastrukturprojekte schneller umzusetzen. Der Bundesrat zeigt sich grundsätzlich unterstützend, kritisiert jedoch die hohen bürokratischen Hürden und fordert eine praxistauglichere Lösung.
Mehr Tempo bei Infrastrukturprojekten durch das Vergabebeschleunigungsgesetz
Die Bundesregierung will mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz die Weichen für schnellere Vergabeverfahren stellen. Ziel ist es, den Losgrundsatz zu flexibilisieren, damit mehrere Teil- oder Fachlose zusammen vergeben werden können. Dies soll vor allem bei dringenden Infrastrukturvorhaben, die aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ finanziert werden, helfen, Zeit und Ressourcen zu sparen. Weniger Schnittstellen und Abstimmungsaufwand versprechen eine deutliche Beschleunigung der Bauprojekte.
Hohe Bürokratiehürden bei der Ausnahme vom Losgrundsatz
Trotz grundsätzlicher Zustimmung zum Vergabebeschleunigungsgesetz kritisiert der Bundesrat die aktuellen Regelungen zur Ausnahme vom Losgrundsatz. Der Paragraf 97 Absatz 4 GWB schreibt vor, dass öffentliche Auftraggeber Projekte in Fach- und Teillose aufteilen müssen. Die Länder bemängeln, dass die damit verbundenen Hürden für Ausnahmen zu hoch seien und die Regelung damit weit über die EU-Vorgaben hinausgehe. Eine Anpassung sei dringend nötig, um den Ausbau der Infrastruktur zu beschleunigen.
Bundesrat: Gesetzentwurf bleibt hinter Erwartungen zurück
Der Bundesrat äußert scharfe Kritik an der geplanten Neuregelung. Der aktuelle Entwurf des Paragrafen 97 Absatz 4 GWB bringe keine Verbesserung und sei sogar ein Rückschritt im Vergleich zu früheren Gesetzesvorschlägen. Insbesondere der hohe Begründungsaufwand, um zeitliche Gründe für eine Ausnahme vom Losgrundsatz nachzuweisen, wird als problematisch angesehen. Diese Regelung schaffe Rechtsunsicherheit und erschwere die Umsetzung dringend benötigter Bauvorhaben.
Flexiblere Vorgaben könnten Bürokratie abbauen
Nach Ansicht des Bundesrats führt der aktuelle Gesetzentwurf zu mehr Bürokratie, ohne die gewünschten beschleunigenden Effekte zu erzielen. Die Forderung lautet, zeitliche Gründe nicht als „erforderlich“, sondern als „gerechtfertigt“ zu werten. Diese Anpassung würde mehr Flexibilität schaffen und die Rechtssicherheit erhöhen. Damit ließen sich die Vergabeverfahren deutlich praxistauglicher und effizienter gestalten, was das eigentliche Ziel des Vergabebeschleunigungsgesetzes unterstützt.
Quelle: Bundesrat bremst beim Losgrundsatz | Staatsanzeiger BW