15. Oktober 2025

Vergabebeschleunigungsgesetz: Bundestag diskutiert Ausnahmen bei Auftragsvergabe

Das Vergabebeschleunigungsgesetz hat am 9. Oktober 2025 seine erste Lesung im Bundestag durchlaufen und wird nun in den Ausschüssen weiterverhandelt. Während die Bundesregierung auf schnellere Verfahren setzt, warnt die Bauwirtschaft vor Risiken für den Mittelstand. Die Entscheidung könnte Ende 2025 fallen.

Ziele des Vergabebeschleunigungsgesetzes

Das Bundeskabinett hatte das Vergabebeschleunigungsgesetz bereits am 6. August 2025 beschlossen. Ziel ist es, öffentliche Vergabeverfahren, insbesondere bei Infrastruktur- und Klimaschutzprojekten, zu beschleunigen. Der Gesetzesentwurf erlaubt in Ausnahmefällen eine Gesamtvergabe, wenn der Auftragswert mehr als das 2,5-Fache des EU-Schwellenwerts für Bauaufträge (5,538 Mio. €) beträgt – also über 13,84 Mio. € liegt.

Baubranche gespalten beim Vergabebeschleunigungsgesetz

Der Kabinettsbeschluss zum Vergabebeschleunigungsgesetz wird in der Bauwirtschaft kontrovers diskutiert. Das Baugewerbe lobt den Entwurf als fairen Kompromiss, der beschleunigte Verfahren ermöglicht, ohne den Losgrundsatz aufzugeben. Die Bauindustrie hingegen kritisiert, dass die Regelungen nicht weit genug gehen und weitere Verzögerungen bei Großprojekten verursachen könnten.

Bundesrat fordert umfangreichere Ausnahmen

In seiner Stellungnahme vom 26. September 2025 forderte der Bundesrat eine deutliche Ausweitung der Ausnahmeregelungen im Vergabebeschleunigungsgesetz. Nach seinem Vorschlag sollen zeitliche Gründe generell eine Gesamtvergabe rechtfertigen können – unabhängig von Auftragsvolumen oder Finanzierungsrahmen. Die Bauverbände NRW sehen hierin eine Gefahr für den Mittelstand und warnen vor einer „Aushöhlung der mittelstandsfreundlichen Vergabe“.

Mittelstand befürchtet Wettbewerbsnachteile

Die Bauverbände NRW betonen, dass der Losgrundsatz essenziell für faire Wettbewerbsbedingungen, Transparenz und regionale Wertschöpfung ist. Eine Aufweichung des Vergabebeschleunigungsgesetzes könnte insbesondere kleine und mittlere Betriebe gefährden. Stattdessen fordert der Verband eine Beschleunigung durch weniger Bürokratie, eingeschränkte Klagebefugnisse und schnellere Genehmigungen.

Generalunternehmervergabe als Streitpunkt

Die wachsende Nutzung von Generalunternehmer– und Funktionalausschreibungen sorgt ebenfalls für Diskussionen. Der Verbandspräsident Rüdiger Otto forderte eine intensivere Prüfung der Auswirkungen solcher Vergaben. Insbesondere müsse geklärt werden, wie faire Marktbedingungen und Wettbewerb langfristig erhalten bleiben und wie die Politik auf Kritik der Rechnungshöfe reagiert.

Entscheidung über Vergabebeschleunigungsgesetz bis Jahresende

Bis Ende 2025 prüfen die Ausschüsse den Gesetzentwurf weiter. Ob der Bundestag den Forderungen des Bundesrates nachgibt oder den mittelstandsfreundlichen Kurs der Bundesregierung beibehält, dürfte sich zum Jahreswechsel entscheiden.

Quelle: Vergabebeschleunigungsgesetz: Bauverbände warnen vor Aufweichung

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