Vergaberecht 2026: Staatsmodernisierung & geplante Vereinfachungen
Gesetzesänderungen stehen bevor
Während die Gesetzesentwürfe zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge und zur optimierten Planung für die Bundeswehr noch im Bundestag ausstehen, plant die Politik bereits weitere Schritte zur Vereinfachung des Vergaberechts. Insgesamt 14 Maßnahmen sollen die Vergabe öffentlicher Aufträge effizienter gestalten und die Digitalisierung vorantreiben.
Unterschwellenvergabeverordnung wird vereinfacht
Die Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) soll umfassend überarbeitet werden, um Vergabeprozesse zu beschleunigen und länderspezifische Unterschiede zu minimieren. Ziel ist eine einheitliche Anwendung durch Bund und Länder bis Ende 2026.
Erhöhung der Wertgrenzen
Eine deutliche Anhebung der Wertgrenzen für Direktaufträge bei Liefer-, Dienst- und Bauleistungen wird geprüft. Die Anpassung soll spätestens 2026 erfolgen, um die Prozesse zu vereinfachen und flexibler zu gestalten.
Einheitliche Formulare und digitale Lösungen
Bund und Länder planen die Einführung standardisierter Formulare und digitaler Schnittstellen für Eigenerklärungen und Eignungsnachweise. Eine Arbeitsgruppe soll ab 2026 entsprechende Lösungen entwickeln.
Nachweise durch zentrale Plattformen
Bis Ende 2027 sollen Nachweisdokumente zentral auf einer digitalen Plattform hinterlegt werden. Dies ermöglicht eine längere Gültigkeitsdauer von Eigenerklärungen und automatisierte Abfragen, wodurch Bürokratie reduziert wird.
Dringlichkeitsvergaben werden erleichtert
Ein vereinfachtes Krisenvergaberecht soll bis 2026 eingeführt werden. Ziel ist es, Dringlichkeitsvergaben ohne unnötige Hürden zu ermöglichen, insbesondere bei der Sicherstellung der Daseinsvorsorge.
Digitalisierung der Vergabeprozesse
Mit dem „Digitalen Marktplatz Deutschland“ wird bis Ende 2027 eine Plattform entwickelt, die datenbasierte Vergabeverfahren ermöglicht. Künstliche Intelligenz (KI) soll die Effizienz und Geschwindigkeit bei komplexen Ausschreibungen steigern.
Einheitliche Prüffristen und Angleichung des Vergaberechts
Die Prüffrist für Nachprüfungsverfahren im Unterschwellenbereich wird bis Ende 2026 auf maximal fünf Wochen begrenzt. Zudem soll das Vergaberecht für Bauleistungen bis 2027 an die Regelungen für Dienst- und Lieferleistungen angeglichen werden.
Zentrale Vergabestellen und EU-Reformen
Bis Ende 2027 sollen zentrale Vergabestellen gestärkt und Rahmenvereinbarungen flexibler gestaltet werden. Auf EU-Ebene setzt sich Deutschland für eine Vereinfachung der Vergaberichtlinien und eine Erhöhung der Schwellenwerte ein.
Gemeinsames Vergabegesetzbuch geplant
Bis Ende 2026 soll ein einheitliches Vergabegesetzbuch entstehen, das alle Bundesregelungen im Oberschwellenbereich bündelt und für mehr Übersichtlichkeit sorgt.
Das vollständige Protokoll zu den geplanten Maßnahmen ist hier zu finden.
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