24. Juni 2026

Vergabereform in Berlin beschlossen

Das Berliner Landesparlament hat eine Reform des Vergabegesetzes beschlossen. Künftig dürfen öffentliche Aufträge bis zu bestimmten Summen ohne Ausschreibung vergeben werden. Die Wertgrenzen wurden deutlich angehoben: Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge steigt die Grenze von bisher 10.000 Euro auf 75.000 Euro, bei Bauleistungen von 50.000 Euro auf 500.000 Euro. Zugleich gilt die Pflicht zur Tarifzahlung künftig bereits ab 1.000 Euro. Die Reform soll laut der schwarz-roten Koalition den Bürokratieabbau fördern und kleinen sowie mittleren Unternehmen den Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtern.

Lob von der Regierungskoalition

Die Regierungsfraktionen SPD und CDU begrüßen die Reform als wichtigen Schritt zur Stärkung der Wirtschaft. Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) betonte, dass die Anhebung der Wertgrenzen und die Berücksichtigung der Tariftreue eine starke Wirtschaft und gute Arbeitsbedingungen miteinander verknüpfen. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Dirk Stettner bezeichnete die bisherigen Regelungen als wirtschaftsfeindlich und erklärte, die Änderungen würden Unternehmen den Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtern.

Kritik an der Vergabereform

Die neuen Regelungen stoßen auf gemischte Reaktionen. Während die Regierungsfraktionen die Reform als wirtschaftsfreundlichen Schritt loben, äußern die Opposition und Vertreter der Wirtschaft deutliche Kritik. Der Linken-Politiker Damiano Valgolio kritisiert, dass durch die Änderungen soziale Vergabekriterien wie der Vergabemindestlohn ausgehöhlt würden. IHK-Präsident Sebastian Stietzel bemängelt die Absenkung der Wertgrenze für die Tarifbindung bei Liefer- und Dienstleistungen auf 1.000 Euro. Dies könne dazu führen, dass bis zu 80 Prozent der Berliner Unternehmen faktisch von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Stietzel sieht hierin einen Widerspruch zur kleingewerblich und mittelständisch geprägten Struktur der Berliner Wirtschaft.

 
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