15. Juni 2026

Weitere Erleichterungen für Bundesvergaben

Die Bundesregierung hat drei Verwaltungsvorschriften beschlossen, die die öffentliche Beschaffung einfacher, schneller und innovativer gestalten sollen. Die Regelungen gelten für Beschaffungen auf Bundesebene und treten zeitgleich mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz am 1. Juli 2026 in Kraft. Das BMWE verweist in diesem Zusammenhang auf das Vergabebeschleunigungsgesetz mit einer jährlichen Entlastungswirkung von knapp 380 Millionen Euro.

Start-ups profitieren von neuen Vergaberegeln

Das BMWE unterstützt gezielt Start-ups, um Innovationen in der öffentlichen Verwaltung zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken. Dafür sieht das BMWE zwei Maßnahmen vor: eine Sonderwertgrenze für Direktaufträge und eine erleichterte Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb. Direktaufträge sollen bis 100.000 Euro an Start-ups in den ersten vier Jahren nach ihrer Gründung möglich sein. Zudem kann bei Start-ups in den ersten acht Jahren nach Gründung eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Unternehmen genutzt werden; diese Ausnahme gilt bis zu den EU-Schwellenwerten für Liefer- und Dienstleistungen. Die neuen Regelungen sind Teil der geplanten Start-up- und Scale-up-Strategie der Bundesregierung.

Bürokratiearme Vergabeverfahren als Standard

Einfachere Vergabeverfahren sollen künftig zum Regelfall werden. Die Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb wird bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro voraussetzungslos nutzbar. Auftraggeber müssen dabei mindestens drei Angebote einholen und können mit den Bietern frei verhandeln. Dadurch soll der bürokratische Aufwand für Auftraggeber reduziert und die Effizienz gesteigert werden.

Sicherheitsbehörden erhalten neue Beschaffungsmöglichkeiten

Angesichts der aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen profitieren Sicherheitsbehörden wie der Bundesnachrichtendienst und die Bundespolizei von vereinfachten Beschaffungsregelungen. Für diese Beschaffungen können Direktaufträge bei Liefer- und Dienstleistungen bis zum EU-Schwellenwert vergeben werden. Für Bauleistungen gilt eine neue Direktauftragswertgrenze von einer Million Euro. Damit sollen Beschaffungen in sicherheitsrelevanten Bereichen schneller und einfacher durchgeführt werden können.

BMWE treibt Reformen weiter voran

Das BMWE plant weitere Maßnahmen zur Vereinfachung des Vergaberechts, darunter eine Reform der Unterschwellenvergabeordnung. Auf europäischer Ebene setzt sich Deutschland für eine Vereinfachung des EU-Vergaberechts ein, insbesondere im Rahmen der anstehenden Reform der EU-Vergaberichtlinien.

 
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