Niedersachsen: Zuwendungsvergaberecht wird vereinfacht
Das Kabinett der Landesregierung in Niedersachsen hat am Dienstag die Einbringung eines Entwurfs des Niedersächsischen ELER-Fördergesetzes in den Landtag beschlossen. Ziel der Gesetzesnovelle ist es, das Vergaberecht zu vereinfachen, insbesondere für kleinere Vereine. Sie sollen von einer erleichterten Antragstellung für EU-Fördermittel profitieren, da bestimmte Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht mehr angewendet werden müssen. Dies gilt vor allem für Vergaben unterhalb bestimmter Schwellenwerte.
ELER-Förderung: Bürokratieabbau und mehr Zugänglichkeit
Laut Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte setzt sich die Landesregierung für die Vereinfachung von Prozessen und den Abbau von Bürokratie ein. „Kleinere Vereine sollen besonders profitieren und einfacher Zugang zu Fördermitteln erhalten“, so die Ministerin. Die Novelle soll sicherstellen, dass EU-Gelder aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) effizienter und zielgerichteter eingesetzt werden können.
Vereinfachung für Antragstellende unterhalb der Schwellenwerte
Antragstellende im investiven Bereich des ELER-Fonds, deren Vorhaben unterhalb der EU-Schwellenwerte liegen, sollen künftig nicht mehr an die Regelungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) gebunden sein. Dies bedeutet weniger Verwaltungsaufwand, sowohl für Antragstellende als auch für die Bewilligungsstellen.
EU-Schwellenwerte seit 2024
Die EU-Schwellenwerte, die alle zwei Jahre angepasst werden, gelten seit dem 1. Januar 2024 wie folgt:
Liefer- und Dienstleistungsaufträge (Sektoren-Auftraggeber): 443.000 Euro netto
Bauaufträge: 5.538.000 Euro netto
Liefer- und Dienstleistungsaufträge (öffentliche Auftraggeber): 221.000 Euro netto
Quelle: Niedersachsen: Zuwendungsvergaberecht soll vereinfacht werden – Vergabeblog