Seminar: Architekten- und Ingenieurrecht – Vertragsgestaltung und Abrechnung

Das Architekten- und Ingenieurrecht unterliegt einer erheblichen Dynamik. Nach den Reformen der HOAI in den Jahren 2009 und 2013 sowie dem neuen Vergaberecht 2016 hat der Gesetzgeber mit dem Bauvertragsrecht 2018 tief in die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien eingegriffen. Jetzt sind die Vertragspartner mit dem Wegfall der verbindlichen Mindestsätze durch die HOAI 2021 konfrontiert.

Dieses Seminar befasst sich vor diesem Hintergrund mit der Vertragsgestaltung und der Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen. Dabei wird die neue HOAI 2021 und die aktuelle Rechtsprechung beleuchtet. Die Seminarteilnehmer erhalten konkrete Hinweise für die Vertragsgestaltung, für Honorarnachträge und für den Umgang mit Haftungsfällen.


Lektionen

  • Neue HOAI 2021 - Was hat sich geändert? Was bleibt gleich?
  • Rechtsprechung zur stufenweisen Beauftragung
  • Honorarzone, anrechenbare Kosten, Leistungsbilder Bauen im Bestand: Umbauzuschlag, anrechenbare Kosten der vorhandenen, mitzuverarbeitenden Bausubstanz
  • „Planernachträge“: Geänderte und zusätzliche Leistungen, Honorarerhöhung bei Bauzeitverlängerung, Honoraranpassung bei steigenden Kosten
  • Mängelrechte, Haftung, Gewährleistung, Abnahme, Schadensersatz, gesamtschuldnerische Haftung
  • Architekten- und Ingenieurverträge im neuen BGB-Bauvertragsrecht 2018
  • Neue Sonderkündigungsrechte, § 650r BGB
  • Anordnungsrechte des Auftraggebers für zusätzliche und geänderte Planungsleistungen und Honoraranpassung
  • Gesetzlicher Anspruch des Bauüberwachers auf eine Teilabnahme nach der Bauausführung


Zielgruppen

  • Architekten
  • Auftraggeber
  • Berater
  • Ingenieure

Allgemeine Informationen

Mit der Teilnahme an den evergabe.de-Seminaren erhältst Du ein Teilnahmezertifikat als Beleg Deiner neu erworbenen Kompetenzen.
Im Teilnehmerpreis enthalten sind zudem die Seminarunterlagen, Pausenverpflegung und Getränke.
Wir sichern Dir durch eine begrenzte Teilnehmerzahl den Fokus auf die beschriebenen Inhalte zu. Im direkten Kontakt mit dem Referent erhältst Du Antworten auf Deine entstehenden Fragen.

Kostenfreie Stornierungen sind bis zwei Wochen vor Seminartermin möglich. Danach kann in Vertretung ein anderer Teilnehmer angemeldet werden. Die Stornoerklärung bedarf der Schriftform. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns die Absage von Seminaren, zum Beispiel bei zu geringer Teilnehmerzahl oder Ausfall eines Dozenten, vorbehalten.

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