Seminar: Nachträge nach der VOB/B und nach dem neuen BGB-Bauvertragsrecht 2018

Das neue Bauvertragsrecht enthält fundamental andere Regelungen als die VOB/B. Im Seminar erhältst Du u.a. Antworten auf die Frage, ob die Regelungen des neuen BGB angewendet werden können, obwohl die VOB/B vereinbart wurde.

Seit Jahrzehnten enthält die VOB/B die Grundlagen für die Nachträge der Bauunternehmen. Vor allem zu den Nachträgen nach der VOB/B existiert eine umfassende Rechtsprechung, auf die in Streitigkeiten zurückgegriffen werden kann. Alle Baubeteiligten – sowohl Auftraggeber und Auftragnehmer, als auch Architektur- und Ingenieurbüros – haben sich deswegen auf die VOB/B eingerichtet. Allerdings hat der Gesetzgeber mit dem neuen BGB-Bauvertragsrecht, welches 2018 in Kraft getreten ist, grundlegend neue Regelungen zu Nachträgen geschaffen. Diese weicht dabei in wichtigen Punkten von der VOB/B ab. Die neuen Vorschriften haben zu erheblichen Unsicherheiten auf der Auftragnehmerseite, aber auch auf der Auftraggeberseite geführt.

Das Verhältnis zwischen dem BGB-Bauvertragsrecht und der VOB/B wird im Seminar genau erläutert. Außerdem werden die Regelungen zu den Nachträgen nach dem BGB und nach der VOB/B gegenübergestellt. Anhand von konkreten Beispielen wird Dir gezeigt, in welchen Konstellationen die unterschiedlichen Regelungen auch zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Kurz: Dieses Seminar bringt Ordnung in das Chaos.

Auch exklusiv als Inhouse-Schulung möglich! Ob Präsent oder Online – gern erstellen wir Dir ein individuelles Angebot: seminare@evergabe.de


Lektionen

  • Rechtscharakter der VOB/B, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Recht)

  • Was heißt „Vereinbarung der VOB/B als Ganzes“ und was bedeutet das?

  • Ist die VOB/B noch zu retten? Oder wird das neue BGB-Bauvertragsrecht die VOB/B „schlagen“?

  • Anordnungsrechte der Auftraggeberseite für geänderte und zusätzliche Leistungen nach dem BGB und nach der VOB/B

  • „Einigungsmodell“ nach dem BGB

  • Berechnung der Nachtragsvergütung nach dem BGB und der VOB/B, zukünftige Bedeutung der Urkalkulation

  • Abschlagszahlungen für strittige Nachträge nach § 650c Abs. 3 BGB

  • Neue Spekulationsgefahren bzw. Spekulationschancen wegen dem BGB-Bauvertragsrecht?

  • Einstweilige Verfügung – gerichtlicher Eilrechtsschutz bei Nachträgen


Zielgruppen

  • Architekten
  • Auftragnehmer
  • Auftraggeber
  • Bauleiter
  • Geschäftsführer
  • Ingenieure
  • Projektleiter
  • Prokuristen

Allgemeine Informationen

Mit der Teilnahme an den evergabe.de-Seminaren erhältst Du ein Teilnahmezertifikat als Beleg Deiner neu erworbenen Kompetenzen.
Im Teilnehmerpreis enthalten sind zudem die Seminarunterlagen, Pausenverpflegung und Getränke.
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