Webinar: Architekten-/Ingenieurvertrag – Regelungen des BGB und vertragliche Inhalte

Seit 01.01.2018 hat das BGB weitere Regelungen zum Architekten-/Ingenieurvertrag aufgenommen, wobei auf viele Vorschriften des Werk- und Bauvertrags verwiesen wird. Bei der Vielzahl der Verweise erschließen sich die anwendbaren Vorschriften nicht auf den ersten Blick.

Das Webinar zeigt die Struktur der Vorschriften mit den praktischen Folgen auf. Besprochen werden im BGB enthaltene Regelungen mit der Möglichkeit, dies in einem eigenen Vertrag auch abweichend regeln zu können. Dabei wird der Fokus auch darauf gerichtet, welche Vorschriften seit dem 01.01.2018 neu in das BGB integriert wurden und welche Auswirkungen dies auf die Vertragsgestaltung haben kann.

Der Überblick soll den Teilnehmern den Umgang mit den Regelungen und die eigene Vertragsgestaltung erleichtern.


Lektionen

  • Struktur der eingefügten Regelungen im BGB mit den entsprechenden Verweisen
  • § 650p Abs. 2 BGB – Zielfindungsphase oder „Leistungsphase 0“
  • Anordnungsrecht des Auftraggebers entsprechend dem Bauvertragsrecht
  • Nachträge für Anordnungen von Änderungen oder zusätzliche Leistungen – Verweis auf die HOAI
  • Grundsätzliches zu § 10 HOAI (Nachträge) sowie Notwendigkeit weiterer vertraglicher Regelungen
  • Sicherung der Vergütung, Abnahme, Vergütung, Haftung
  • Besonderheiten bei Verträgen mit Verbrauchern


Zielgruppen

  • Architekten
  • Auftragnehmer
  • Auftraggeber
  • Bauleiter
  • Bauunternehmer
  • Geschäftsführer
  • Ingenieure
  • Prokuristen

Allgemeine Informationen

Die Dauer dieses Live-Webinars ist circa 240 Minuten und beinhaltet Pausen.
Du erhältst drei Tage vor dem Webinar einen Link mit den Einwahldaten.

Mit der Teilnahme am evergabe.de-Webinar erhältst Du ein Zertifikat als Beleg Deiner neu erworbenen Kompetenzen. Im Teilnehmerpreis enthalten sind zudem die Präsentationsunterlagen, die Du im Nachgang digital erhältst. Wir sichern Dir durch eine begrenzte Teilnehmerzahl den Fokus auf die beschriebenen Inhalte zu. Im direkten Kontakt mit dem Referenten erhältst Du – mittels Chatfunktion oder im Dialog – Antworten auf Deine Fragen.

Kostenfreie Stornierungen sind bis zwei Wochen vor Webinartermin möglich. Danach kann in Vertretung ein anderer Teilnehmer angemeldet werden. Die Stornoerklärung bedarf der Schriftform. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns die Absage des Webinars, zum Beispiel bei zu geringer Teilnehmerzahl oder Ausfall des Dozenten, vorbehalten.

Technische Details:
Zur Teilnahme am Webinar wird ein Desktop-PC, Laptop oder anderes mobiles Endgerät benötigt.

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